Mit dem geplanten Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sollen ein drohendes Milliardenloch in der Pflegeversicherung geschlossen und Beiträge stabil gehalten werden. Doch die vorgesehenen Maßnahmen stoßen auf Widerstand aus nahezu allen Bereichen des Systems – von Leistungserbringern über Kostenträger bis hin zur Pflegewissenschaft.
Kontroverse über Löhne und Personalmangel
Besonders scharf fällt die Kritik an geplanten Eingriffen in die Tarifstruktur der Pflege aus. Mehrere Verbände warnen vor negativen Folgen für Beschäftigte und Versorgung.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) sieht im Entwurf erhebliche Defizite: "Warken ignoriert das Personalproblem", sagte bpa-Präsident Bernd Meurer. Im Entwurf fänden sich "keinerlei wirksame Impulse, um die unmittelbar bevorstehende dramatische Zuspitzung des Personalmangels in irgendeiner Form abzufedern".
Auch freigemeinnützige Träger schlagen Alarm. Einschränkungen bei der Refinanzierung von Tariflöhnen könnten "bereits kurzfristig die Versorgungssicherheit gefährden", warnten am Freitag Dienstgeber- und Fachverbände von Caritas und Diakonie (Deutscher Evangelischer Verband für Altenarbeit und Pflege, DEVAP).
Der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) äußerte in der "Rheinischen Post" ebenfalls Bedenken vor allem hinsichtlich des Vorhabens, Tarifbezahlung aufzuweichen. Die Regelungen zur tariflichen Entlohnung wurde 2022 eingeführt. "Pflegepersonen haben einen Anspruch darauf, für ihre Arbeit vernünftig bezahlt zu werden", so Laumann. Sein Ministerium werde die geplante Aufhebung der Tariftreue-Vorschrift einer genauen Prüfung unterziehen. Laumann hob hervor, dass eben jene Vorschrift entscheidend für den signifikanten Anstieg der Gehälter im Pflegesektor gewesen sei. Gleichzeitig sieht er in dem Entwurf einen pragmatischen Ansatz zur Stabilisierung der Versicherungsbeiträge.
Verbände sehen "Stückwerk" statt Systemreform
Zahlreiche Pflegeverbände kritisieren die Reform als unzureichend. Der Bundesverband Pflegemanagement spricht von einem Entwurf, der "kein großer Wurf" sei und strukturelle Probleme nicht löse. "Pflegefachpersonen und Pflegemanagerinnen und Pflegemanager tragen jeden Tag Verantwortung für Versorgungssicherheit, Qualität, Personalsteuerung und Organisationsentwicklung. Die Politik darf diese Verantwortung nicht länger nur voraussetzen, sondern muss sie rechtlich, finanziell und strukturell ermöglichen", kritisierte Vorsitzende Sarah Lukuc. Mit Sorge blicke auch der Bundesverband auf mögliche Eingriffe in die tarifliche Absicherung der Langzeitpflege. Die Tariftreue sei ein wichtiger Schritt, um die Entlohnung in der Pflege zu verbessern und den Beruf attraktiver zu machen. Jede Aufweichung oder Aussetzung dieser Verpflichtung sende "ein fatales Signal an die beruflich Pflegenden". Aus Sicht des Verbands besteht zudem die Gefahr, dass Kostenträger solche Regelungen in Pflegesatzverhandlungen nutzten, um Lohnkosten zu begrenzen oder abzusenken. Das würde die Einrichtungen zusätzlich unter Druck setzen und die Attraktivität des Pflegeberufs schwächen.
Auch das Pflegebündnis Mittelbaden sieht lediglich eine Fortsetzung bisheriger Politik: "Das ist keine Reform, das ist die Fortschreibung eines überforderten Systems", bemängelte Vorsitzender Peter Koch.
Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) bezeichnet den Entwurf als "Nullnummer für die Versorgung". Ein zentraler Vorwurf: Statt grundlegender Reformen beschränke sich die Politik auf Kostendämpfung und kurzfristige Steuerung.
Pflegeprofession erneut nicht ausreichend eingebunden
Mehrere Akteure kritisieren zudem, dass die Rolle der professionellen Pflege im System nicht deutlich gestärkt werde. Pflegefachpersonen müssten verbindlicher in Verantwortung und Steuerung eingebunden werden, forderte etwa der DEVAP.
Diese Kritik wird auch aus wissenschaftlicher Perspektive gestützt. Pflegeforscher Frank Weidner hatte im Deutschlandfunk darauf hingewiesen, dass es weniger an Erkenntnissen als an konsequenter Umsetzung grundlegender Reformen fehle. Notwendig sei eine stärkere Professionalisierung und Beteiligung der Pflege an Entscheidungen.
Auch der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) übt scharfe Kritik am Entwurf. Zwar adressiere der Referentenentwurf zentrale Themen wie Prävention, Pflegebegleitung und Digitalisierung, bleibe aber insgesamt fachlich unzureichend und folge vor allem einer Sparlogik statt einer Versorgungslogik. DBfK-Präsidentin Vera Lux bezeichnete den Entwurf als "kein belastbares Zukunftskonzept für eine alternde Gesellschaft". Besonders kritisch sieht der DBfK Leistungseinschränkungen in frühen Pflegegraden, erschwerten Leistungszugang sowie vor allem auch die geplante Aussetzung von Tariftreue-Regelungen. Positiv bewertet der DBfK hingegen das Potenzial der geplanten Pflegebegleitung – allerdings nur, wenn diese als qualifikationsgebundene pflegefachliche Leistung ausgestaltet und verlässlich finanziert werde. Grundsätzlich fordert der Verband eine konsequentere Stärkung professioneller Pflege, klare Kompetenzen sowie eine bedarfsgerechte und solidarische Weiterentwicklung der Pflegeversicherung.
Kritik an Finanzierung und Lastenverteilung
Ein zentraler Kritikpunkt betrifft die Verteilung der finanziellen Belastungen. Der GKV-Spitzenverband sieht das geplante Reformpaket als "unausgewogen" an. "Zu viele Lasten kommen einseitig bei den Pflegebedürftigen und den Beitragszahlenden an", sagte Vorstandschef Oliver Blatt vergangenen Donnerstag.
Auch die Techniker Krankenkasse (TK) fordert Korrekturen. TK-Chef Jens Baas begrüßte zwar grundsätzlich, dass ein Reformvorschlag vorliegt, kritisierte jedoch die Verteilung der Finanzierungslasten: "Versicherte und Arbeitgeber werden an vielen Stellen zusätzlich belastet."
Zugleich bemängeln die Kassen, dass Bund und Länder ihrer Finanzierungsverantwortung nicht ausreichend nachkommen – etwa bei Investitionskosten oder pandemiebedingten Ausgaben.
Einzelne Ansätze stoßen auf Zustimmung
Neben der Kritik finden sich auch positive Bewertungen einzelner Maßnahmen. Der Medizinische Dienst Bund begrüßt etwa die geplante Weiterentwicklung der Pflegebegutachtung sowie eine stärkere Ausrichtung auf Prävention und individuelle Versorgung.
Auch Investitionen in Digitalisierung werden von TK und DEVAP als sinnvoll angesehen.
Politischer Druck vor dem Gesetzgebungsverfahren
Trotz vereinzelter Zustimmung wächst der politische Druck auf das Bundesgesundheitsministerium. Die Forderungen reichen von Nachbesserungen bei der Finanzierung über den Schutz tariflicher Entlohnung bis hin zu einer grundlegenden Reform des Systems.
Die Kritik kommt dabei aus nahezu allen Perspektiven des Gesundheitssystems – ein Hinweis auf die bestehenden strukturellen Spannungen in der Pflegeversicherung. Wie weitreichend Änderungen im parlamentarischen Verfahren ausfallen werden, ist offen. Der aktuelle Entwurf könnte sich im weiteren Verfahren zumindest noch deutlich ändern.
Mit dem Referentenentwurf beginnt nun das parlamentarische Verfahren. Zunächst wird die Vorlage innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und anschließend als Kabinettsbeschluss in den Bundestag eingebracht. Dort folgen drei Lesungen sowie Beratungen im Gesundheitsausschuss, bevor Bundestag und Bundesrat über das Gesetz entscheiden.