Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) beschlossen. Mit dem Kabinettsbeschluss beginnt nun das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetz noch zustimmen.
Der Gesetzentwurf soll die Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung stabilisieren und enthält zugleich Änderungen bei Prävention, Pflegebegleitung, Leistungsansprüchen, Pflegebegutachtung und Digitalisierung. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) bezeichnete die Reform als ersten Schritt. Weitere grundlegende Änderungen soll eine Strukturkommission vorbereiten.
Pflegebegleitung und Prävention werden ausgebaut
Ein zentrales Element des PNOG ist die Einführung einer präventionsorientierten Pflegebegleitung, fasst das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zusammen. Familien, die Pflegebedürftige zu Hause versorgen, sollen künftig frühzeitig und dauerhaft fachliche Unterstützung erhalten. Ziel ist, die Versorgung zu koordinieren, Präventions- und Rehabilitationsangebote besser zu nutzen sowie pflegende Angehörige zu entlasten.
Außerdem wird der Grundsatz „Reha vor Pflege“ gestärkt. Künftig soll bei der Pflegebegutachtung konsequenter geprüft werden, ob durch Rehabilitation Pflegebedürftigkeit vermieden oder verringert werden kann.
Neu ist zudem ein „Check-up 60+“. Versicherte ab dem 60. Lebensjahr sollen Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung erhalten, um gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen.
Änderungen bei Leistungen und Pflegegraden
Der Gesetzentwurf sieht vor, zentrale Leistungen der häuslichen Pflege neu zu ordnen. Pflegegeld und ambulante Sachleistungen sollen in den Pflegegraden 2 bis 5 erhöht werden.
Der bisherige Entlastungsbetrag soll durch ein Sozialraumbudget ersetzt werden. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen könnten damit flexibler entscheiden, welche Unterstützungsangebote sie in Anspruch nehmen. Für Pflegebedürftige bis zum 25. Lebensjahr sind bis zu 300 Euro monatlich vorgesehen.
Für akute Versorgungssituationen soll ein Überbrückungsbudget eingeführt werden, das unter anderem für ambulante Pflegenotdienste und Kurzzeitpflege genutzt werden kann. Ab 2028 sind zudem spezielle Akut-Kurzzeitpflegeplätze geplant.
Auch die Begutachtungssystematik soll angepasst werden. Nach Angaben des BMG sollen die Pflegegrade 1 bis 3 künftig zielgenauer vergeben werden. Für bereits eingestufte Pflegebedürftige gilt Bestandsschutz.
Kinderlose sollen höhere Beiträge zahlen
Zur Stabilisierung der Pflegeversicherung enthält der Entwurf mehrere Finanzierungsmaßnahmen. Der Beitragszuschlag für kinderlose Versicherte soll zum 1. Januar 2027 um 0,3 Prozentpunkte auf 0,9 Prozent steigen.
Geplant ist außerdem eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro pro Monat. Ab 2028 soll zusätzlich ein Beitragszuschlag von 0,52 Prozent für die Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern erhoben werden. Ausnahmen sind unter anderem für pflegende Angehörige sowie Eltern von Kindern mit Behinderungen vorgesehen.
Die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige sollen dagegen weiterhin vollständig aus Mitteln der Pflegeversicherung finanziert werden. „Wir machen keine Abstriche bei der Rente von pflegenden Angehörigen, denn sie sind die stillen Helden unserer Gesellschaft“, sagte Linnemann.
Ab 2029 ist zudem eine jährliche Dynamisierung der Leistungsbeträge auf Basis der Kerninflationsrate vorgesehen.
Weitere Reformschritte folgen
Dem Kabinettsbeschluss waren bis zuletzt intensive Verhandlungen innerhalb der Koalition vorausgegangen. Die SPD hatte Nachbesserungen gefordert und Kritik an geplanten Leistungseinschränkungen geäußert.
Die erwähnte Strukturkommission soll bereits Anfang Oktober ihre Arbeit aufnehmen. Sie soll bis Anfang 2027 Vorschläge für eine grundlegende Weiterentwicklung der Pflegeversicherung erarbeiten. Ein weiterer Reformschritt könnte nach den Plänen des Gesundheitsministeriums noch 2027 folgen.