Noch bevor die Strukturkommission ihre Arbeit aufnimmt, zeigen sich die nächsten Konfliktlinien für die weitere Reform der Pflegeversicherung. Nach dem Kabinettsbeschluss zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) lehnt Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) eine von der SPD geforderte Deckelung der Eigenanteile in Pflegeheimen ab.
Während das PNOG als erster Reformschritt auf den Weg gebracht wurde, soll eine Strukturkommission bis 2027 Vorschläge für die grundlegende Weiterentwicklung der Pflegeversicherung erarbeiten. Umstritten ist bereits jetzt, welche Themen dort behandelt werden sollen.
Linnemann lehnt Pflegedeckel ab
Ein von der SPD vorgeschlagener Pflegedeckel werde kein Gegenstand der Kommissionsarbeit sein, sagt Linnemann im ZDF-"heute journal". Ein Deckel sei "hochgradig gefährlich". Der Minister argumentiert, eine Deckelung der Eigenanteile würde Pflegebedürftigen nur begrenzt helfen, könne aber zugleich weitere Kostensteigerungen begünstigen. Stattdessen kündigt er an, "sozialverträgliche Leistungszuschüsse" weiterentwickeln zu wollen. Vorbild seien die bereits bestehenden Leistungszuschläge für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen.
Die SPD hält dagegen an ihrer Forderung fest. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dagmar Schmidt erklärt laut Angaben der Deutschen Presse-Agentur (dpa), die Strukturkommission solle ausdrücklich auch Vorschläge für einen Pflegedeckel erarbeiten, der Pflegebedürftige und ihre Familien vor weiter steigenden Eigenanteilen schützt.
Der GKV-Spitzenverband bewertet den Kabinettsbeschluss grundsätzlich positiv. Vorstandsvorsitzender Oliver Blatt begrüßt die geplanten Schritte zur Stabilisierung der Pflegeversicherung, sieht aber weiterhin eine einseitige Belastung von Pflegebedürftigen und Beitragszahlenden. Zudem fordert der Verband, gesamtgesellschaftliche Aufgaben künftig aus Steuermitteln zu finanzieren.
Die Techniker Krankenkasse (TK) verweist unterdessen auf die weiterhin ungeklärte Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung in den Jahren 2026 und 2027. Vorstandsvorsitzender Jens Baas warnt zudem davor, die anstehende Strukturkommission zu einem weiteren Reformaufschub werden zu lassen. Die Pflege könne sich "keine weitere lange Reformdebatte ohne Ergebnis leisten".
Verbände sehen erheblichen Nachbesserungsbedarf
Auch Verbände und Gewerkschaften verbinden den Kabinettsbeschluss mit Forderungen nach weiteren Änderungen. Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) bewertet den Kabinettsentwurf zwar als Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen Referentenentwurf. Dennoch bleibe das PNOG "ein Spargesetz, das die Versorgung der Menschen nicht ausreichend in den Blick nimmt und bestehende ambulante Strukturen gefährdet", sagt Vorstandsmitglied Anna Leonhardi.
Der Verband kritisiert insbesondere den Wegfall der Leistungsdynamisierung für 2028, die Verschiebung der Pflegebegleitung auf 2029, die vorgesehenen Änderungen bei den Pflegegraden 1 bis 3 sowie den fehlenden Zugang ambulanter Dienste zum geplanten Sozialraumbudget.
Ähnlich äußert sich die Gewerkschaft Verdi. Das Gesetz bliebe "ein Sparpaket zulasten der Versicherten, der pflegebedürftigen Menschen und der Beschäftigten in der Altenpflege", so Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. Die Gewerkschaft fordert eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung und spricht sich unter anderem für einen Finanzausgleich zwischen sozialer sowie privater Pflegeversicherung aus.
Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) begrüßt dagegen die Einigung der Koalition grundsätzlich. KDA-Vorständin Alexia Zurkuhlen sieht jedoch weiterhin offene Fragen bei der langfristigen Finanzierung. Zurkuhlen warnt insbesondere vor einer Verschärfung der Bedürftigkeitsbemessung. Kurzfristige Einsparungen könnten die Ausgaben der Pflegeversicherung zwar entlasten, stellten aber keine nachhaltige Lösung dar.
Auch das Pflegebündnis Mittelbaden sieht den Kabinettsbeschluss nur als ersten Schritt. Vorsitzender Peter Koch begrüßt zwar einzelne Änderungen gegenüber früheren Entwürfen. Zugleich macht das Bündnis deutlich, dass die grundlegenden Herausforderungen der Pflegeversicherung aus seiner Sicht noch nicht gelöst seien. "Ein Gesetz, das die Kassen stabilisiert, ist noch keine Pflegereform", betont Koch.
Kritisch bewertet das Bündnis unter anderem den geplanten Wegfall des Entlastungsbetrags für Menschen mit Pflegegrad 1 sowie die aus seiner Sicht unzureichende Einbindung der Profession Pflege in die weiteren Reformschritte. "Wer Prävention ernst nimmt, darf gerade bei Pflegegrad 1 nicht streichen. Pflegebegleitung ist ein sinnvoller Baustein, aber kein Ersatz für Leistungen", so Koch.
Uneinigkeit über Tarifregeln und Sozialraumbudget
Kontrovers bewertet werden auch die Regelungen zur Refinanzierung von Personalkosten. DEVAP und der Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland (VdDD) begrüßen, dass tarifliche und kirchliche Vergütungen weiterhin refinanziert werden sollen. Dies schaffe zunächst Planungssicherheit für tarifgebundene Träger.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) kritisiert dagegen die unterschiedliche Behandlung verschiedener Einrichtungstypen. bpa-Präsident Bernd Meurer spricht von einer "gesetzlich organisierte[n] Wettbewerbsverzerrung" und wirft der Bundesregierung vor, nicht tarifgebundene Einrichtungen zu benachteiligen.
Der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland (VKAD) begrüßt, dass eine pauschale Deckelung tariflicher Lohnsteigerungen nicht umgesetzt werden soll. Kritik übt der Verband allerdings am geplanten Sozialraumbudget. "Mehr Geld auf dem Papier hilft wenig, wenn Pflegebedürftige und ihre Angehörigen damit weniger Angebote nutzen können", sagt VKAD-Vorsitzende Barbara Dietrich-Schleicher.
Trotz unterschiedlicher Bewertungen herrscht bei den Verbänden weitgehend Einigkeit darüber, dass die angekündigte Reformkommission rasch tragfähige Vorschläge für die langfristige Finanzierung der Pflegeversicherung vorlegen muss. Damit verlagert sich die Debatte nach dem Kabinettsbeschluss bereits auf die nächste Reformstufe der Pflegeversicherung.