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Arbeitsbedingungen

Pflegekommission für Mindestlöhne: Neue Besetzung noch offen

BMAS: Konkrete Besetzung der nächsten Pflegekommission für Pflegemindestlöhne noch offen

Die sechste Pflegekommission für Pflegemindestlöhne und Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche soll Anfang 2027 ihre nächste Amtszeit beginnen. Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf Anfrage von BibliomedPflege mitteilte, stehen die entsendenden Organisationen und Mitglieder voraussichtlich Ende Oktober fest.

Die Pflegekommission wird wie in den bisherigen Amtsperioden aus acht Mitgliedern bestehen. Die Besetzung richtet sich nach den Vorgaben des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG). Das BMAS beruft jeweils zwei Mitglieder und Stellvertreter auf Vorschlag tarifzuständiger Gewerkschaften, von Arbeitgeberverbänden der Pflegebranche sowie der Dienstnehmer- und Dienstgeberseite kirchlicher Kommissionen.

Welche Organisationen konkret in der neuen Amtsperiode vertreten sein werden, ist derzeit noch offen. Nach Angaben des Ministeriums können die beteiligten Organisationen erst nach Ablauf laufender sogenannter Rechtsbehelfsfristen benannt werden. Bis dahin ist die Auswahl noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. "Eine Nennung einzelner Institutionen oder Mitglieder ist vorab nicht möglich", sagte eine Sprecherin.

Gremium für Mindestlöhne, nicht für die Pflegereform

Die Pflegekommission nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz ist nicht mit der von Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) angekündigten Strukturkommission zur Reform der Pflegeversicherung zu verwechseln. Während die Pflegekommission Empfehlungen zu Pflegemindestlöhnen und weiteren Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche erarbeitet, soll die Strukturkommission Vorschläge für eine langfristige Weiterentwicklung der Pflegeversicherung vorlegen.

Konstituierende Sitzung für 2027 geplant

Die Amtszeit der sechsten Pflegekommission beginnt am 1. Januar 2027. Nach Angaben des BMAS ist vorgesehen, das Gremium im ersten Halbjahr 2027 zu seiner konstituierenden Sitzung einzuberufen.

Aufgabe der Pflegekommission ist, Empfehlungen zu verbindlichen Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche abzugeben. Dazu gehören insbesondere die Pflegemindestlöhne. Das BMAS kann diese Empfehlungen per Rechtsverordnung auf alle betroffenen Pflegebetriebe erstrecken.

Beratungen über neue Mindestlöhne wohl ab 2028

Mit kurzfristigen Verhandlungen über neue Pflegemindestlöhne ist allerdings nicht zu rechnen. Die derzeit geltende Siebte Pflegearbeitsbedingungenverordnung läuft noch bis 30. September 2028.

Das Ministerium geht davon aus, dass die sechste Pflegekommission Anfang 2028 zusammenkommen wird, um die Beratungen für eine Achte Pflegearbeitsbedingungenverordnung aufzunehmen. Ob Anpassungen der Pflegemindestlöhne oder weiterer branchenspezifischer Arbeitsbedingungen erforderlich sind, entscheidet die Kommission eigenständig. Das BMAS könne ihr dabei keine inhaltlichen Vorgaben machen, so die Ministeriumssprecherin.

Auswirkungen des PNOG offen

Ob das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) die Arbeit der Pflegekommission beeinflussen wird, ist aus Sicht des BMAS derzeit nicht absehbar.

"Zu den etwaigen Auswirkungen des laufenden Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz) kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden", sagte eine Sprecherin.

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