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Pflegemindestlohn

Pflegemindestlohn steigt bis 2027 auf 16,95 Euro

Der Pflegemindestlohn steigt bis 2027 auf 16,95 Euro. Die Pflegekommission hat zwei Erhöhungsschritte beschlossen – Gewerkschaft und Arbeitgeber bewerten den Kompromiss unterschiedlich.

Die Lohnuntergrenze für Pflegekräfte soll in zwei Schritten erhöht werden. Das hat die Pflegekommission beschlossen, wie das Bundesarbeitsministerium am Dienstag mitteilte.

Ab Juli 2026 steigt demnach der Mindestlohn für ungelernte Pflegehilfskräfte von derzeit 16,10 Euro auf 16,52 Euro pro Stunde, ein Jahr später auf 16,95 Euro. Für qualifizierte Pflegehilfskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung erhöht sich der Satz von 17,35 Euro auf 17,80 Euro und anschließend auf 18,26 Euro. Pflegefachpersonen erhalten künftig mindestens 21,58 Euro pro Stunde. Aktuell erhalten sie mindestens 20,50 Euro, ab Juli 2026 21,03 Euro. Die Laufzeit der Regelung beträgt 27 Monate.

Gewerkschaft kritisiert Kompromiss

"Das wird die Abwanderung aus der Altenpflege in die Krankenhäuser nicht stoppen – ein Eigentor der Arbeitgeber", bewertete Verdi-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. Die Gewerkschaft hatte höhere Anpassungen gefordert, um sich an die Einstiegsstufen des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst anzunähern.

Arbeitgeber warnen vor Belastungen

Der bpa-Arbeitgeberverband spricht von einem "moderaten Anstieg" und verweist auf die wirtschaftlich schwierige Lage der Branche. "Höhere Belastungen hätten wir nicht mittragen können", sagte Präsident Rainer Brüderle.

Der Pflegemindestlohn gilt für alle stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen, nicht jedoch für Krankenhäuser. Er bleibt die einzige einklagbare Vergütungshöhe, wenn kein Tarifvertrag besteht.

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