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Widerstand gegen Datenerhebung

Ärzteschaft stellt sich gegen Pflegekammer

Ärzteschaft stellt sich gegen Pflegekammer Rheinland-Pfalz

Der Ton zwischen der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz und der Ärzteschaft des Landes verschärft sich. Anlass ist ein Schreiben der Pflegekammer an niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Praxisinhaber, in dem diese zur Auskunft über beschäftigte Pflegefachpersonen aufgefordert werden. Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) und die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz (LAK RLP) haben das Vorgehen nun scharf kritisiert.

Ärzteschaft kritisiert Tonalität der Kammer

In einem gemeinsamen Schreiben an Pflegekammerpräsident Markus Mai werfen KV RLP und LAK RLP der Pflegekammer einen unangemessenen Kommunikationsstil vor. Das Auskunftsverlangen sei hinsichtlich Tonalität, Fristsetzung und der Androhung von Zwangsmitteln "völlig unangebracht". Zudem belaste die Datenerhebung die ambulant tätige Ärzteschaft mit zusätzlicher Bürokratie, was sich letztlich negativ auf die Versorgung der Patientinnen und Patienten auswirke.

Die Kritik geht jedoch über das aktuelle Schreiben hinaus. Die Ärzteschaft des Landes sieht darin eine Fortsetzung des bisherigen Umgangs der Pflegekammer mit ihren Mitgliedern. Die "fehlende Wertschätzung" in der Kommunikation reihe sich in das bisherige Vorgehen der Kammer ein. Als Beleg verweisen die ärztlichen Körperschaften auf das jüngste Wahlergebnis der Pflegekammer, das "für sich" spreche. Zugleich äußern sie Zweifel daran, dass die Kammer zu einem wertschätzenden Kommunikationsstil zurückfinden werde. Darüber hinaus werfen sie der Pflegekammer vor, der "gesamten funktionalen Selbstverwaltung" in Rheinland-Pfalz erheblichen Schaden zugefügt zu haben. Dieser Schaden werde durch das aktuelle Vorgehen weiter verstärkt und müsse ein Ende haben.

Pflegekammer verweist auf Gerichtsurteil

Die Landespflegekammer weist die Kritik zurück. Auf Anfrage von BibliomedPflege erklärte eine Sprecherin der Kammer, das Schreiben der ärztlichen Körperschaften sei eingegangen. Das Vorgehen der Pflegekammer basiere jedoch auf rechtskräftigen Gerichtsentscheidungen. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz sei die Kammer verpflichtet, auch jene Pflegefachpersonen vollständig zu erfassen, die außerhalb von Kliniken und  Pflegeeinrichtungen tätig sind, beispielsweise in Arztpraxen.

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz habe die Berufung gegen das Urteil nicht zugelassen und damit die Entscheidung rechtskräftig werden lassen. Zudem sei in dem Beschluss klargestellt worden, dass Arbeitgeber nach dem Heilberufsgesetz verpflichtet seien, die erforderlichen Angaben über beschäftigte Pflegefachpersonen zu übermitteln. Vor diesem Hintergrund habe die Pflegekammer mehrfach die Landesärztekammer sowie niedergelassene Ärztinnen und Ärzte um die erforderlichen Auskünfte gebeten.

Die Kammer zeigte sich überrascht über die Kritik. Das Vorgehen diene ausschließlich der Umsetzung gerichtlicher Vorgaben. Einen Anlass, davon abzuweichen, sehe die Kammer nicht. Vielmehr wünsche sie sich, dass die Kassenärztliche Vereinigung und die Landesärztekammer die Entscheidungen der Gerichte anerkennen und die Kammer bei der Vervollständigung ihrer Mitgliederdaten unterstützen.

Nicht die erste Auseinandersetzung zwischen Ärzteschaft und Pflegekammer

Hintergrund des Streits sind mehrere rechtskräftige Gerichtsentscheidungen zur Beitragserhebung der Pflegekammer für das Jahr 2025. Die Gerichte hatten beanstandet, dass die Kammer bei ihrer Beitragskalkulation nicht alle beitragspflichtigen Pflegefachpersonen ausreichend berücksichtigt habe. Betroffen sind insbesondere sogenannte atypische Beschäftigungsfelder außerhalb klassischer Pflegeeinrichtungen, etwa Arztpraxen, Krankenkassen, Bildungseinrichtungen oder Tätigkeiten im Qualitätsmanagement und Medizincontrolling. Die Pflegekammer hatte daraufhin angekündigt, ihre Mitgliedererfassung auszuweiten und Arbeitgeber stärker in die Pflicht zu nehmen.

Es ist nicht die erste öffentliche Auseinandersetzung zwischen den Heilberufskammern des Landes und der Pflegekammer. Bereits im April hatten die Landesärzte-, Zahnärzte- und Apothekerkammer Rheinland-Pfalz erklärt, die Pflegekammer habe die berufsständische Selbstverwaltung nachhaltig beschädigt und ihre Reputation sei durch die damaligen gerichtlichen Niederlagen "mehr als erschüttert". Die Pflegekammer hatte die Vorwürfe damals zurückgewiesen.

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