• Pflegekammer
Rheinland-Pfalz

"Nicht so tun, als gäbe es solche Probleme nur bei der Pflegekammer"

Der BffK unterstützt die Kritik der rheinland-pfälzischen Ärzteschaft am Vorgehen der Pflegekammer. Gleichzeitig wirft Geschäftsführer Boeddinghaus den Ärzte-Körperschaften vor, eigene Defizite bei Transparenz zu verschleiern.

Im Konflikt zwischen der Landespflegekammer und den ärztlichen Körperschaften in Rheinland-Pfalz erhält die Ärzteschaft teilweise Unterstützung von unerwarteter Seite: Der Bundesverband für freie Kammern (BffK, eigene Schreibweise bffk) hält die Kritik von Kassenärztlicher Vereinigung (KV RLP) und Landesärztekammer (LÄK RLP) am Vorgehen der Pflegekammer grundsätzlich für berechtigt. Gleichzeitig wirft BffK-Bundesgeschäftsführer Kai Boeddinghaus den ärztlichen Standesorganisationen jedoch vor, eigene Probleme zu verschweigen.

"Inhaltlich haben sie bei fast allem recht", sagte Boeddinghaus im Gespräch mit BibliomedPflege mit Blick auf das gemeinsame Schreiben von KV RLP und LÄK RLP. Die Kritik an Tonfall, Fristsetzung und dem Umgang der Pflegekammer mit ihren Mitgliedern könne er nachvollziehen.

"Ärzte-Körperschaften wollen eigene Defizite verschleiern"

Gleichzeitig äußerte Boeddinghaus deutliche Kritik an den Absendern des Schreibens. Die öffentliche Distanzierung von der Pflegekammer diene aus seiner Sicht auch dazu, den Eindruck zu erwecken, vergleichbare Probleme gebe es bei den ärztlichen Körperschaften nicht. Als Beispiel nannte er die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz: Diese schränke Wahlwerbung konkurrierender Gruppen bei den eigenen Kammerwahlen seit Jahren stark ein.

Trotzdem äußerte sich Boeddinghaus erneut äußerst kritisch zur Landespflegekammer Rheinland-Pfalz. Deren Verwaltungsprobleme seien auch im Vergleich zu anderen Kammern außergewöhnlich. Zugleich stehe sie weiterhin wegen fehlerhafter Beitragsverfahren und des Umgangs mit Mitgliederdaten in der Kritik. Hier macht der BffK eine mangelnde Fehlerkultur aus. Zwar habe die Kammer nach gerichtlichen Niederlagen Verbesserungen angekündigt. Praktische Fortschritte seien jedoch bislang kaum erkennbar.

Streit über Auskunftspflichten

Besonders kritisch bewertet Boeddinghaus das aktuelle Auskunftsverlangen gegenüber Arztpraxen. Die Pflegekammer beruft sich dabei auf rechtskräftige Gerichtsentscheidungen und sieht sich verpflichtet, bislang nicht erfasste Pflegefachpersonen, die in Arztpraxen beschäftigt sind, zu identifizieren.

Der BffK-Geschäftsführer stellt dagegen infrage, ob sich aus den einschlägigen Vorschriften tatsächlich eine entsprechende Auskunftspflicht ableiten lasse. Die Pflegekammer könne zwar entsprechende Informationen anfordern. Ob daraus automatisch eine Verpflichtung der Praxen zur Auskunftserteilung und die angedrohten Sanktionen folgten, sei aus seiner Sicht jedoch keineswegs eindeutig.

Plädoyer für alternative Modelle der Berufsvertretung

Grundsätzlich sieht Boeddinghaus die aktuellen Auseinandersetzungen als weiteres Beispiel für die Probleme verpflichtender Pflegekammern. Hier beobachte er ein Umdenken innerhalb der Pflege: So hätten Vertreter von Pflegeorganisationen in Sachsen-Anhalt zuletzt signalisiert, dass sie eine berufliche Interessenvertretung nicht zwingend an eine Pflichtmitgliedschaft knüpfen wollten.

"Wir nehmen zur Kenntnis, dass es kaum etwas gibt, was die Pflege so gespalten hat wie der Streit um die Pflegekammern", sagte Boeddinghaus. Alternative Modelle wie die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) würden deshalb inzwischen auch von früheren Kammerbefürwortern stärker in den Blick genommen.

Newsletter abonnieren

  • 2x wöchentlich News erhalten
  • garantiert kostenlos, informativ und kompakt

Bedingungen für Newsletterversand
Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons "Anmelden" erkläre ich mich damit einverstanden, dass der Bibliomed-Verlag mir regelmäßig pflegerelevante News aus Politik, Wissenschaft und Praxis zusendet. Dieser Newsletter kann werbliche Informationen beinhalten. Die E-Mail-Adressen werden nicht an Dritte weitergegeben. Meine Einwilligung kann ich jederzeit per Mail an info(at)bibliomed.de gegenüber dem Bibliomed-Verlag widerrufen.