Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz will offene Mitgliedsbeiträge konsequent einfordern und die Erfassung von Pflegefachpersonen ausweiten. Das hat die Kammer am Mittwoch mitgeteilt. Hintergrund sind nach Angaben der Körperschaft ausstehende Beitragseinnahmen in Höhe von rund 35 Prozent der kalkulierten Einnahmen.
Die Kammer betont, dass die Beitragspflicht für alle Pflegefachpersonen gilt, die eine kammerrelevante Tätigkeit ausüben. Das betreffe auch Personen, die außerhalb der direkten Patientenversorgung arbeiten, etwa in Arztpraxen, Kindertagesstätten oder Bildungseinrichtungen.
Kammer erweitert Erfassung von Mitgliedern
Nach Angaben der Pflegekammer werden derzeit sowohl bereits erfasste Mitglieder als auch bislang nicht registrierte Pflegefachpersonen überprüft. Ziel sei es, die gesetzlich vorgeschriebene Vollerfassung der Berufsangehörigen sicherzustellen.
Arbeitgebende und betroffene Pflegefachpersonen würden dazu gezielt angeschrieben. Arbeitgebende seien gesetzlich verpflichtet, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Pflegefachpersonen müssten sich eigenständig registrieren, sobald sie eine kammerrelevante Tätigkeit ausübten. Ob tatsächlich eine Pflichtmitgliedschaft besteht, werde im Einzelfall geprüft.
Reaktion auf Gerichtsentscheidungen
Die verstärkte Erfassung steht im Zusammenhang mit den jüngsten Gerichtsentscheidungen zur Beitragserhebung der Pflegekammer. Erst Anfang Juli hatte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz die Berufung gegen mehrere Urteile des Verwaltungsgerichts Koblenz nicht zugelassen. Die Urteile, die Beitragsbescheide für das Jahr 2025 betrafen, sind damit rechtskräftig.
Das Verwaltungsgericht hatte unter anderem beanstandet, dass die Kammer nicht sämtliche beitragspflichtigen Pflegefachpersonen erfasst hatte. Nach Auffassung der Richter müssen auch Berufsangehörige berücksichtigt werden, die außerhalb klassischer Pflegeeinrichtungen tätig sind.
Die Pflegekammer verweist nun darauf, dass sie die Erhebung von Mitgliederdaten weiterentwickelt habe und die Vollständigkeit des Registers ausbaue.
Offene Forderungen bleiben bestehen
Mitglieder, die bislang keine Beiträge gezahlt haben, bleiben nach Angaben der Kammer weiterhin zahlungspflichtig. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts sei die Landespflegekammer rechtlich verpflichtet, offene Forderungen einzuziehen.
"Die Pflegekammer gehört uns allen. Sie setzt sich für die Interessen aller Pflegefachpersonen ein – unabhängig davon, wo sie arbeiten. Deshalb gehört zur Mitgliedschaft auch der Beitrag", sagte Kammergeschäftsführer Thorsten Müller.