Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags hat am Mittwoch in einer öffentlichen Anhörung die Positionen der Sachverständigen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht eingeholt. Grundlage der Anhörung waren ein CDU/CSU-Antrag für und ein AfD-Antrag gegen eine einrichtungsbezogene Impflicht.
Bundesweit einheitliche Regelungen nötig
Die Unionsfraktion forderte von der Bundesregierung eine bessere Vorbereitung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Die Umsetzung der im Dezember 2021 beschlossenen Impfpflicht für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen werfe viele Fragen auf, die bisher nicht beantwortet seien. Die Abgeordneten forderten in ihrem Antrag u. a., gemeinsam mit den Ländern für einen bundesweit möglichst einheitlichen Vollzug der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu sorgen.
Dabei seien insbesondere arbeitsrechtliche Fragen zu klären – etwa Vergütungsanspruch, Lohnfortzahlung, Freistellung oder Kündigung –, falls der erforderliche Impfnachweis nicht vorgelegt werde.
Die AfD-Fraktion forderte den Verzicht auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Neben einer außerordentlichen Belastung der Gesundheitsämter aufgrund bürokratisch aufwendiger Einzelfallprüfungen fürchteten die Abgeordneten zudem eine verstärkte Abwanderung qualifizierter Pflegefachpersonen in andere Berufe oder ins Ausland.
Bereits im Vorfeld der Anhörung hatten zahlreiche Verbände gefordert, die u. a. für Pflegepersonal geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht auf den Prüfstand zu stellen. Sie wiederholten ihre Kritik am Mittwoch.
DPR: "Allgemeine Impfpflicht wäre wichtig"
Das Präsidiumsmitglied des Deutschen Pflegerats (DPR), Ulrike Döring, verwies darauf, dass die Impfquoten des Pflegepersonals in Krankenhäusern sowie stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen "sehr hoch" seien. Sie hielt die einrichtungsbezogene Impfpflicht weiterhin für sinnvoll - obwohl die Zustimmung dazu unter der Prämisse erfolgt sei, dass sich eine allgemeine Imfpfpflicht anschließt. Sie betonte:
"Das wäre ein wichtiger Weg, auf den wir uns begeben sollten und an dem wir dran bleiben sollten."
Die Präsidentin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK), Christel Bienstein, sagte während der Anhörung, dass eine verstärkte Abwanderung von Pflegepersonal nicht eingetreten ist. Gleichzeitig betonte aber auch sie, wie wichtig eine allgemeine Impfpflicht gewesen wäre. Bienstein erläuterte:
"Die Zahl derjenigen Patientinnen und Patienten, die ungeimpft in Notaufnahmen oder auf Intensivstationen ankommen, ist deutlich höher geworden. Diese Personen gefährden natürlich die Kolleginnen und Kollegen, die dort arbeiten. Das führt immer wieder zu Unsicherheiten."
Bundesweite Daten zu exakten Zahlen, wie viele Pflegende tatsächlich nicht geimpft seien, lägen bislang noch nicht vor. Erste Meldungen gebe es lediglich aus Nordrhein-Westfalen.
Arbeitsrechtliche und haftungsrechtliche Fragen noch offen
Unzufrieden äußerte sich die DBfK-Präsidentin zum uneinheitlichen Vorgehen der Gesundheitsämter in den einzelnen Bundesländern. Die Zeitpunkte, wann mit Betretungs- und Tätigkeitsverboten zu rechnen ist, seien von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, arbeitsrechtliche und haftungsrechtliche Fragen blieben offen.
Für die Caritas ist es notwendig, die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht mit einem Monitoring und einer Evaluation zu begleiten, um die Wirksamkeit abschätzen und ggf. nachbessern zu können. Dazu gehöre "in jedem Fall" eine verlässliche Übersicht über die Impfquoten in den Bundesländern.