Das Gesundheitsamt in Nordrhein-Westfalen (NRW) hat erste Zahlen genannt, wie viele Beschäftigte in der Pflege und im Gesundheitssystem keinen Nachweis über die seit Mitte März geltende einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht vorgelegt haben. Demnach droht mehr als 20.000 Personen in NRW eine Einzelfallprüfung über das Gesundheitsamt, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) auf Anfrage am Dienstag erfahren hat. Diese haben demnach keinen Nachweis über eine vollständige Impfung, Genesung oder über eine Impfbefreiung gegenüber ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber erbracht.
Mehrheit des Pflegepersonals kommt Nachweispflicht nach
Nach dpa-Angaben haben rd. 6.700 medizinische und pflegerische Einrichtungen bis 13. April knapp 19.500 ihrer insgesamt 320.000 Beschäftigten gemeldet. Somit hätten rd. 6 % der Mitarbeitenden ihre Nachweispflicht nicht erfüllt.
Für Einrichtungen, in denen alle Beschäftigten einen Nachweis erbracht haben, besteht keine Meldepflicht. Bezogen auf die landesweit ca. 800.000 bis eine Mio. Beschäftigten in betroffenen Einrichtungen würde die Zahl von knapp 19.500 Personen einem Anteil von nur 2,4 bzw. 1,9 % entsprechen, zitierte die dpa weitere Zahlen des NRW-Gesundheitsamts.
Bußgelder bis zu 2.500 Euro möglich
Zu den knapp 19.500 Personen ohne Nachweis kämen weitere 7.741 in betroffenen Einrichtungen tätige Personen hinzu, die über andere Arbeitgebende gemeldet worden seien.
Aufgabe des Gesundheitsamts ist nun, Kontakt zu den gemeldeten Personen aufzunehmen und einen Nachweis einzufordern. Erfolge keine Rückmeldung, könne ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 Euro verhängt werden.
Personenbezogene Aspekte wie die Art der Tätigkeit oder die konkrete Situation in der Einrichtung bzw. dem Unternehmen beeinflussten die Entscheidung über ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot.
Die Gesundheitsämter sollen die Prüfungen bis 15. Juni abschließen.