Ab 1. Juli 2026 gelten neue Vorgaben für die Qualitätsprüfung in ambulanten Pflegediensten. Die Richtlinien wurden am 19. Mai 2025 vom Medizinischen Dienst Bund (MD Bund) erlassen und am 7. August 2025 vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt, wie der MD Bund am Donnerstag vermeldet hat. Sie bilden die Grundlage für die Prüfung der allgemeinen ambulanten Pflege, der außerklinischen Intensivpflege und der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege.
Die neue Prüfsystematik folgt der bereits in der stationären Pflege etablierten Prüfphilosophie und berücksichtigt die Besonderheiten ambulanter Versorgung. Neben der Versorgungsqualität regeln die Richtlinien auch die Prüfung der Abrechnungen mit den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen.
Ergebnisqualität im Fokus
Künftig steht die Qualität der Versorgung bei der pflegebedürftigen Person im Mittelpunkt. Strukturkriterien der Einrichtung verlieren weitgehend ihre Prüfrelevanz. Einzelaspekte wie Erste-Hilfe-Schulungen werden nicht mehr bewertet. Stattdessen erfolgt die Prüfung anhand zusammenfassender Qualitätsaspekte, die durch Leitfragen beurteilt werden.
Die Bewertung erfolgt in vier Kategorien:
A – keine Auffälligkeiten,
B – Auffälligkeiten ohne Risiko,
C – Defizit mit Risiko negativer Folgen,
D – Defizit mit eingetretenen negativen Folgen.
Für die öffentliche Qualitätsdarstellung sind nur die Kategorien C und D relevant. Die entsprechenden Regeln werden zeitgleich mit den Richtlinien in Kraft treten.
Prüfbesuche und Beratung
Zur Beurteilung der Versorgungsqualität besucht der Prüfdienst pflegebedürftige Personen. Die Auswahl erfolgt zufällig. Die Zahl der einbezogenen Personen richtet sich nach dem Versorgungsbereich.
Der beratungsorientierte Ansatz bleibt erhalten und wird ausgebaut. Das Fachgespräch mit Mitarbeitenden des Pflegedienstes erhält mehr Gewicht. Zusätzlich wurden Aspekte aufgenommen, die ausschließlich der Beratung dienen – etwa zur Zusammenarbeit mit Angehörigen oder zum Umgang mit Anzeichen von Gewalt und Vernachlässigung.
Wissenschaftliche Grundlage und Hintergrund
Die Richtlinien basieren auf einem Prüfkonzept, das Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Hochschule Osnabrück und der Universität Bielefeld im Auftrag des Qualitätsausschusses Pflege entwickelt haben. Ziel war es, eine Alternative zur bisherigen Pflegenotendarstellung zu schaffen. Die Qualitätsprüfungen werden künftig vom Medizinischen Dienst und vom Verband der privaten Krankenversicherung durchgeführt.