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Klare Regeln für Leiharbeit in der Pflege gefordert

Der Bundesrat beschäftigt sich diesen Freitag mit einer stärkeren Gleichbehandlung von Stamm- und Leihpersonal.

Der Bundesrat entscheidet diesen Freitag über eine Initiative aus Bayern, die die Leiharbeit in der Pflege eindämmen soll. Ziel des Freistaats ist, dass der Bundesrat die Bundesregierung auffordert, alle rechtlichen Möglichkeiten zur Rückführung oder Begrenzung von Leiharbeit in der Pflege auszuschöpfen. Das soll einem drohenden Ungleichgewicht zwischen Leiharbeitsunternehmen und Leistungserbringern in der Branche entgegenwirken.

Vergütungsdeckel und Sanktionen für Leiharbeitsunternehmen 

Derzeit machten Zeitarbeitsfirmen Leiharbeitnehmenden in der Pflege mehr Zugeständnisse – insbesondere bei Bezahlung und Einsatzzeiten in Nacht- oder Wochenendschichten – als Einrichtungen ihrer Stammbelegschaft, heißt es im bayerischen Antrag.

Bayern fordert, die Gleichbehandlung der beiden Beschäftigtengruppen in der Praxis stärker als bisher zu gewährleisten und Verstöße zu sanktionieren. Zu prüfen sei zum Beispiel, ob möglicherweise ein Vergütungsdeckel überzogene Löhne der Leiharbeitsunternehmen verhindern könne.

Pflegeeinrichtungen seien zu verpflichten und gleichzeitig wirtschaftlich in die Lage zu versetzen, belastbare Konzepte für einen Ausfall von Pflegekräften aufzustellen, schlägt Bayern vor und nennt als Beispiel Springerkonzepte.

Stammpersonal in der Pflege stärken

Insbesondere kleinen Pflegeeinrichtungen sei zu ermöglichen, bei Bedarf einrichtungs- und trägerübergreifende Springerkonzepte umzusetzen, ohne dass insbesondere das Sozialversicherungs- oder Arbeitnehmerüberlassungsrecht hier sinnvolle Lösungen vor Ort verhindert.

Auch sei eine Regelung für Krankenhäuser nötig, mit der die Vergütungen von Pflegekräften in Springerpools gesichert zu refinanzieren sei, wenn diese über tarifvertraglich vereinbarte Vergütungen hinausgingen.

Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Judith Gerlach (CSU) sagte im Vorfeld der Bundesratssitzung:

"Unsere bayerische Initiative setzt an der Wurzel des Problems an, das auf Bundesebene gelöst werden muss. Wir erwarten, dass die Bundesregierung alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpft, um Leiharbeit in der Pflege zu begrenzen und das Stammpersonal zu stärken."

Leiharbeit nur einfach einzuschränken, reiche aber nicht – vielmehr seien gleichzeitig auch die Arbeitsbedingungen für das Stammpersonal in den Einrichtungen zu verbessern. Dazu stünden alle Akteure in der Verantwortung, nicht zuletzt die Arbeitgeber selbst.

Die Initiative aus Bayern wurde bereits im Juni vergangenen Jahres im Plenum vorgestellt, dann aber in den Ausschüssen vertagt worden. Auf Wunsch des Freistaats sind die Beratungen nun wiederaufgenommen worden, sodass das Plenum über die Empfehlungen der Fachausschüsse abstimmen kann.

Gesundheitsausschuss empfiehlt Neufassung 

Der federführende Gesundheitsausschuss und der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik haben dem Plenum empfohlen, die sogenannte Entschließung in einer neuen Fassung anzunehmen und der Bundesregierung zuzuleiten. Die Neufassung greift die Zielsetzung des ursprünglichen Textes von Bayern auf, ergänzt ihn aber um weitere Prüfbitten, die den Patientenschutz sowie die Gleichbehandlung beider Belegschaftsgruppen thematisieren.

Der Wirtschaftsausschuss hat dem Bundesrat vorgeschlagen, die Entschließung unverändert zu fassen.

Welcher Empfehlung das Plenum nun folgt, entscheidet sich diesen Freitag.

Anhaltende Debatte 

Das Thema Zeitarbeit in der Pflege beschäftigt seit geraumer Zeit die Branche und sorgt für anhaltende Diskussionen. Erst zu Jahresanfang hatte die Berliner Krankenhausgesellschaft Zahlen veröffentlicht, wonach in Notaufnahmen und Operationssälen mittlerweile jede vierte Pflegefachkraft aus dem Leasing stamme. Besonders prekär dabei: 20 Prozent der gebuchten Dienste kämen nicht zustande, weil das bestellte Personal nicht erscheine.

Die Vizepräsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR), Irene Maier, sagte am Donnerstagabend:

"Leiharbeit in der Pflege darf nicht zur Regel werden und auch nicht zu einem Konflikt zwischen fest angestelltem Personal und Leiharbeitnehmenden führen. Das Wichtigste ist, attraktive Arbeitsbedingungen zu schaffen, insbesondere durch ausreichend Personal und belastbare Ausfallkonzepte. Denn Leiharbeit ist auch Ausdruck der schwierigen Arbeitsbedingungen der beruflich Pflegenden."

Der Einsatz von Springerpools – wie ihn Bayern vorschlägt – sei nur dann sinnvoll, wenn genügend festes Pflegepersonal vorhanden sei. Angesichts der angespannten Personalsituation in der Pflege sei es unwahrscheinlich, dass dies für die meisten Unternehmen eine nachhaltige Lösung ist, argumentierte Maier.

DPR: Springerpools keine nachhaltige Lösung

Leiharbeit in der Pflege sei zu verbieten, wenn sich Leiharbeitsunternehmen auf Kosten der Solidargemeinschaft bereicherten. In Notfällen könne der Einsatz von Leasingkräften jedoch helfen – solange klare Regeln gälten, betonte die DPR-Vizepräsidentin und schlug folgende Maßnahmen vor:

  • Kostenbegrenzung für Leiharbeitsunternehmen
  • Beteiligung von Leiharbeitsunternehmen an Ausbildungskosten
  • Definition von Mindestqualifikationen
  • Gleichwertige Bezahlung

Zudem seien Fragen zu Haftung und Vertragsverletzungen zu klären.

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