Der Landespflegeausschuss Berlin hat die Nutzung des Mustervertrags "Zeitarbeit in der Pflege" der Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG) empfohlen. Das teilte die BKG am Dienstag mit. Ziel sei, Mindeststandards zu sichern und die negativen Folgen von Zeitarbeit für Einrichtungen und Pflegebedürftige zu begrenzen.
Zeitarbeitsquote in Berlin dreimal höher als im Bund
In Berlin liegt die Zeitarbeitsquote im Krankenhaus bei 9,3 Prozent – damit dreimal über dem Bundesdurchschnitt, wie das Statistische Bundesamt meldet. Zeitarbeit soll zwar kurzfristige Personalengpässe abfedern, verursache aber hohe Kosten und Qualitätsrisiken. Laut BKG kostet eine Zeitarbeitskraft das Zwei- bis Zweieinhalbfache einer festangestellten Pflegefachperson.
Equal Pay und Qualitätsstandards als Kernpunkte
Der Mustervertrag sieht unter anderem Equal-Pay-Regelungen vor, also die Bindung an Tariflöhne der entleihenden Einrichtung. Außerdem sollen Overheadkosten für Zeitarbeitsfirmen begrenzt, die Verbindlichkeit von Einsätzen erhöht und Vertragsstrafen bei Schlechtleistungen eingeführt werden. Ein Abwerbeverbot sowie Anforderungen an Weiterbildung sind ebenfalls enthalten.
Signalwirkung über Berlin hinaus
"Der BKG-Musterrahmenvertrag stellt ein wichtiges Instrument dar, um Zeitarbeit bezahlbar zu machen und Qualitätsanforderungen sicherzustellen", sagte BKG-Geschäftsführer Marc Schreiner. Der Vertrag findet auch über Berlin hinaus Resonanz und wurde bereits auf Bundesebene vorgestellt.