Das Verwaltungsgericht Hannover hat am Donnerstag in einem Eilverfahren die Klage gegen die vom Niedersächsischen Sozialministerium beauftragten Umfrage zur Zukunft der Pflegekammer Niedersachsen abgewiesen.
Geklagt hatte ein Mitglied der Pflegekammer gegen die Herausgabe seiner Adressdaten an den Dienstleister, der die Befragung organisiert. Wegen der Klage hatte das Gericht nach Angaben des Sozialministeriums um eine Verschiebung der Befragung gebeten. Daraufhin war die Umfrage in dieser Woche kurzfristig erneut gestoppt worden.
"Evaluation kommt zu früh"
"Dieses hin und her um die weitere Zukunft der Pflegekammer zehrt an den Nerven", äußerte sich Pflegekammerpräsidentin Nadya Klarmann nach dem Gerichtsurteil. "Wir sind nach wie vor der Meinung, dass die Evaluation zu früh kommt. Dass jetzt auch noch datenschutz- und sogar verfassungsrechtliche Probleme im Raum standen, ist den Mitgliedern nur schwer zu vermitteln. Die Durchführung der Befragung ist nicht unsere Baustelle. Auftraggeberin ist das Sozialministerium. Alle Beteiligten brauchen dringend Rechtssicherheit."
Palnungssicherheit für Kammerarbeit wichtig
Die Pflegekammer müsse für ihre Arbeit wissen, wie es künftig für sie weitergehe. "Als Pflegekammer wollen und müssen wir unsere gesetzlichen Aufgaben erfüllen. Dafür brauchen wir Planungssicherheit. Dazu gehört auch, dass uns die vom Land Niedersachsen zugesicherte Anschubfinanzierung endlich ausgezahlt wird", so Klarmann weiter.
Im Fokus der bevorstehenden Umfrage steht, ob die Pflegekammer weiterhin bestehen bleiben soll.
Das Ergebnis der Abstimmung soll nach Abschluss der Befragung veröffentlicht werden. Insgesamt sind rd. 78.000 Pflegende aufgerufen, sich an der Abstimmung zu beteiligen.