Der vor wenigen Tagen vorgelegte Referentenentwurf zur Krankenhausreform muss viel Kritik einstecken. Auch die Pflegekammer Rheinland-Pfalz erachtet Anpassungen und weitere Diskussionen für notwendig. Die finanziellen Auswirkungen auf das Pflegebudget seien nicht unerheblich.
Mai: Pflegebudget nicht deckeln
So sehe der Entwurf vor, dass das Pflegebudget weiterhin als Teil des Vorhaltebudgets behandelt wird, was faktisch bedeute, dass dieses gedeckelt werde, kritisierte Pflegekammerpräsident Markus Mai in dieser Woche.
"Besser wäre es, wenn neben der DRG-Finanzierung und der Vorhaltefinanzierung eine weitere Finanzierungssäule, nämlich das Pflegebudget, stehen würde."
Auch die geplanten Regelungen zum Vorhaltebudget seien kritisch zu hinterfragen, da die Ausgestaltung sich jeweils an Leistungskomponenten orientiere. Das sei ein Widerspruch in sich. Ziel des Vorhaltebudgets müsse sein, die zwingend erforderliche Krankenhausinfrastruktur unabhängig von Leistungskomponenten "auszufinanzieren". Deshalb seien zur Festlegung der krankenhausindividuellen Vorhaltebudgets strukturelle Kriterien zugrunde zu legen, wie die regionale Versorgungssituation oder die Bevölkerungsstruktur und medizinisch-technische Kriterien.
Positiv: vollständige Übernahme der Tarifkostensteigerungen
Zudem bemängelte Mai, dass der Gesetzentwurf den Übergang vom stationären in den ambulanten Versorgungsbereich sowie die Einbeziehung des Pflegeberufs bei der Gestaltung dieser Übergänge unzureichend regele. Dies könne zu Engpässen führen, insbesondere in ländlichen Gebieten, in denen Krankenhäuser aufgrund von Insolvenzen schließen müssten.
"Als positiv erachten wir hingegen die vollständige Übernahme der Tarifkostensteigerungen für alle Beschäftigten. Allerdings möchten wir auch betonen, dass dies nur ein kleiner Schritt zur Sicherung der Liquidität darstellt und nicht ausreichend ist."