Am Mittwoch will das Bundeskabinett das Pflegekompetenzgesetz beschließen. Schon der Anfang September vorgelegte Referentenentwurf hat für Diskussionen gesorgt. Auch jetzt noch gibt es Für und Wider zum Gesetz.
Anerkennung pflegefachlicher Expertise
So argumentiert der Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) gegenüber Bibliomed, dass die Universitätsmedizin die Weiterentwicklung der Gesundheitsfachberufe explizit unterstütze. "Es ist ein richtiges Anliegen, die vielfältigen Kompetenzen von Pflegefachpersonen in der Versorgung stärker als bislang zu nutzen", sagt der erste Vorsitzende des VUD, Jens Scholz. Es sei überfällig, dass Pflegefachpersonen neben Ärztinnen und Ärzten auch selbstständig mehr Tätigkeiten und Verantwortung als bisher in der Versorgung erbrächten. Diese umfassende Erweiterung der Kompetenzen sei entscheidend, um die Pflegequalität angesichts des demografischen Wandels langfristig zu sichern. Insbesondere in Universitätsklinika spiele Pflegefachpersonal in spezialisierten Bereichen und bei der Betreuung hochkomplexer Behandlungsfälle eine "ganz zentrale Rolle". Deshalb sei die Entwicklung hin zu interdisziplinärer Zusammenarbeit und Anerkennung der Expertise in Entscheidungsprozessen elementar. Daran anknüpfen müsse der Ausbau der Akademisierung, um den Beruf aufzuwerten und Perspektiven zu eröffnen.
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Arztvorbehalt muss auch in Zukunft "ohne Wenn und Aber" gelten
Anders argumentiert der Hausärztinnen- und Hausärzteverband. Zwar begrüßt der Verband die "Stoßrichtung" des Gesetzes ausdrücklich. Es sei richtig, dass Pflegefachpersonen künftig mehr Aufgaben in der Patientenversorgung und bei Verwaltungsaufgaben übernehmen könnten.
Allerdings seien dafür "klare Spielregeln" nötig. In diesem Punkt mache es sich der Gesetzentwurf an vielen Stellen zu einfach. Beispielsweise sei klar zu regeln, welche Qualifikationen Voraussetzung seien, um bestimmte Aufgaben zu übernehmen. Das werde sich nicht von allein regeln.
Entscheidend sei außerdem, dass keine Parallelstrukturen aufgebaut werden und dass der Arztvorbehalt auch in Zukunft "ohne Wenn und Aber" gilt. Es sei "zwingend" erforderlich, klarzustellen, "dass der Kompetenzzuwachs immer nur im Rahmen von Delegationsmodellen stattfindet – sprich unter der Verantwortung einer Ärztin oder eines Arztes".