Die hauptamtlichen unparteiischen Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) haben sich in einer Stellungnahme kritisch zum Referentenentwurf des Pflegekompetenzgesetzes geäußert. Zwar begrüßen sie die geplante Erweiterung der Kompetenzen von Pflegefachpersonen, sehen jedoch auch gravierende Schwächen in der aktuellen Fassung des Referentenentwurfs.
Expertise des G-BA nutzen
Kritisch bewerten sie, dass die Kompetenzerweiterung der Pflegefachpersonen ausschließlich über einen Rahmenvertrag auf Vertragspartnerebene geregelt werden soll und nicht in den Richtlinien des G-BA. Der G-BA verfüge über jahrzehntelange Expertise und etablierte Entscheidungsprozesse, von denen die Pflegeberufe bei der Einführung neuer Verordnungsrechte profitieren könnten. Die Schaffung paralleler Regelungen könnte jedoch zu rechtlichen Abgrenzungsproblemen und inhaltlichen Überschneidungen führen. Außerdem würde dies zu einer Umkehr der Normenhierarchie und einer Schwächung der Patienteninteressen führen.
Gesetzlicher Auftrag für reibungslose Umsetzung notwendig
Besonders kritisch sehen die G-BA-Mitglieder, dass - im Gegensatz zur Einbindung der Bundesärztekammer - der G-BA nicht in die Abstimmungsprozesse auf Vertragsebene involviert werden soll. Dies sei verfassungsrechtlich fragwürdig. Der G-BA regt daher an, ihm einen gesetzlichen Auftrag zur Regelung der Verordnungsrechte von Pflegefachpersonen in der Häusliche-Krankenpflege-Richtlinie und der Hilfsmittel-Richtlinie zu erteilen, unter Einbindung der Berufsorganisationen der Pflegeberufe.
Dieser Vorstoß könnte, laut G-BA, die reibungslose Umsetzung der neuen Kompetenzen sicherstellen und die pflegerische Versorgung nachhaltig verbessern.