Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am vergangenen Freitag das vom Deutschen Bundestag kürzlich beschlossene Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) gebilligt. Allerdings hält der Bundesrat in einer Entschließung dazu auch fest, dass die im Gesetz enthaltenen Maßnahmen zur Verbesserung der Pflege noch nicht ausreichen, um die Pflegeversicherung zukunftsfest zu machen. Damit greift der Bundesrat zumindest vage die Kritik aus der Profession Pflege auf, die das Gesetz als nicht nachhaltig verurteilte und wesentliche Fragen zur Finanzierung unbeantwortet sieht. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, "unverzüglich weitere, strukturelle Reformschritte einzuleiten und die Länder hierbei frühzeitig einzubeziehen".
Ziel: bessere Arbeitsbedingungen für Pflegende
Ziel des PUEG ist unter anderem, die Arbeitsbedingungen für professionell Pflegende zu verbessern und die Potenziale der Digitalisierung für Pflegende besser nutzbar zu machen.
Das Gesetz erhöht daher den Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung zum 1. Juli um 0,35 Prozentpunkte auf 3,4 Prozent. Dies soll zu Mehreinnahmen in Höhe von rund 6,6 Milliarden Euro pro Jahr führen.
Ein neues Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege soll die Potenziale zur Verbesserung und Stärkung der pflegerischen Versorgung sowohl für die Betroffenen als auch die Pflegenden identifizieren und verbreiten. Das bestehende Förderprogramm für digitale und technische Anschaffungen in Pflegeeinrichtungen zur Entlastung des Pflegepersonals wird ausgeweitet und entfristet. Die bisher weitgehend freiwillige Anbindung der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur ist künftig verpflichtend.
PUEG: gestaffeltes Inkrafttreten
Mit der abschließenden Beratung im Bundesrat ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen. Das Gesetz kann nun nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt verkündet werden und dann wie geplant in Kraft treten. Teile des Gesetzes werden bereits am 1. Juli 2023 in Kraft treten, weitere Teile rückwirkend zum 1. Januar, andere wiederum erst gegen Ende des Jahres oder 2024 bzw. 2025.
Die begleitende Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Forderungen der Länder befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.
Initiative zur Leiharbeit an Fachausschüsse überwiesen
Die bayerische Initiative zur "Eindämmung der Leiharbeit in der Pflege" hat der Bundesrat am Freitag zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen. In dieser Woche beginnen die Beratungen im federführenden Gesundheitsausschuss und dem Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik. Sobald diese abgeschlossen sind, kommt die Vorlage wieder auf die Plenartagesordnung – dann zur Abstimmung, ob der Bundesrat die Entschließung fassen und der Bundesregierung zuleiten will.