Die Bundespflegekammer würdigt den Anfang September veröffentlichten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz). In einer aktuellen Stellungnahme begrüßt das Vertretungsorgan von aktuell mehr als 280.000 Mitgliedern den Entwurf "als einen überfälligen und wichtigen Schritt den Pflegeberuf und die pflegerische Versorgung in Deutschland weiterzuentwickeln".
Er stoße Entwicklungen an, die aus Sicht der Bundespflegekammer als essenziell für die Weiterentwicklung und nachhaltige Stabilisierung des Pflegeberufes sind. Dazu gehöre "die Befähigung von Pflegefachpersonen zur eigenverantwortlichen Erbringung heilkundlicher und erweiterter heilkundlicher Tätigkeiten". Auch verankere der Gesetzesentwurf "die zentrale Bedeutung der Steuerungsverantwortung des Pflegeprozesses durch eine Pflegefachperson".
Positiv bewertet die Bundespflegekammer die verwendete Berufsbezeichnung "Pflegefachperson", begrüßt zudem "die Absicht, die Interessensvertretung des Pflegeberufs mit seiner Vielzahl an Verbänden und Organisationen auf Bundesebene zu vereinheitlichen und zu bündeln und an den verschiedenen Aufgaben des Fünften und Elften Buches zu beteiligen" und bringt sich an dieser Stelle selbst "als maßgebliche, entsprechend zu berücksichtigende Pflegeorganisation auf der Bundesebene" ein.
In ihrer Stellungnahme befürwortet die Bundespflegekammer eine Vielzahl der gesetzlichen Vorgaben, spricht aber ebenso Empfehlungen aus und nennt ergänzende Vorschläge.
Bereits zuvor hatten sich unter anderem die Präsidentin des Deutschen Pflegerats, Christine Vogler, in einem Interview der Fachzeitschrift Die Schwester | Der Pfleger und der bekannte Pflegemanager Arne Evers in einem Kommentar auf BibliomedPflege positiv zum Referentenentwurf geäußert.