Ausländische Berufsabschlüsse in der Pflege und Medizin schneller als bisher anerkennen, um dem Fachpersonalmangel in diesen Branchen entgegenzuwirken – dieses Ziel hat sich die bayerische Staatsregierung gesetzt. Menschen aus dem Ausland mit entsprechenden Abschlüssen sollen rasch in ihrem Beruf im Freistaat arbeiten können. Gelingen soll das zum Beispiel in diesem Jahr mit der schrittweisen und gebündelten Anerkennung der Abschlüsse von Pflegefachpersonen beim Landesamt für Pflege.
Qualitätsstandards nicht vernachlässigen
Bayerns Integrationsbeauftragte Gudrun Brendel-Fischer (CSU) sagte in der Vorwoche:
"Wir müssen hier Kapazitäten bündeln und gemeinsam arbeitnehmerfreundliche Lösungen entwickeln. Helfen können dabei Qualifizierungsmodule, in denen fehlende Kenntnisse berufsbegleitend erworben werden können."
Die Beschleunigung der Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen dürfe allerdings nicht zulasten von Qualitätsstandards gehen, argumentierte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) im Rahmen eines Runden Tischs zum Thema. Er wolle sich beim Bundesgesundheitsministerium für eine standardisierte Kompetenzprüfung ausländischer Pflegefachpersonen einsetzen.
Kenntnisprüfungen statt langwieriger Gleichwertigkeitsprüfungen
Auch sei die Bedeutung der Kenntnisprüfungen zu stärken: Der Bund solle in den Berufsgesetzen ein Wahlrecht verankern, dass auf die dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung verzichtet werden kann, damit ausländisches Fachpersonal sofort die Kenntnisprüfung absolvieren könne.
Anstelle vieler Einzelfallprüfungen der jeweiligen Unterlagen der Antragsstellenden sollen ausländische Pflegefachpersonen gleich eine Prüfung ablegen können, um ihre Kenntnisse zu verifizieren. So sei auch künftig eine hohe Qualität der pflegerischen Versorgung zu gewährleisten.
Anlässlich der Bundestagsdebatte über die Fachpersonalstrategie der Bundesregierung Ende vergangener Woche hat die "Gütegemeinschaft Anwerbung und Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland" ein Positionspapier mit sechs konkreten Vorschlägen aus der Anwerbepraxis vorgelegt, um eine faire Anwerbung und effektivere Verfahren zu gewährleisten. Einige Vorhaben der bayerischen Landesregierung gehen bereits in diese Richtung.