Den tatsächlichen Pflegebedarf berücksichtigen die geplanten Personaluntergrenzen in der Pflege nicht – so sieht es zumindest ein breites Bündnis aus Pflege-, Gewerkschafts- und Patientenfunktionären. Die beteiligten Organisationen erwarten deshalb vom Bundesgesundheitsministerium, dass "schnellstmöglich ein am individuellen Pflegebedarf ausgerichtetes und pflegewissenschaftlich fundiertes Personalbemessungstool (weiter-)entwickelt wird und anschließend verpflichtend flächendeckend in deutschen Krankenhäusern anzuwenden ist".
Die 5 Vorteile eines Personalbemessungstools in der Pflege
In einer gemeinsamen Forderung listet das Bündnis 5 Vorteile auf, die diese "PPR 2.0" mit sich bringen würde:
- Die PPR 2.0 könnte auf allen Stationen angewendet werden und würde operative Umsetzungsschwierigkeiten sowie Umgehungsstrategien mit nachfolgendem bürokratischem Kontrollaufwand vermeiden
- Mit der PPR 2.0 wäre eine schrittweise uns transparente Annäherung der Ist-Situation in der Pflegepersonalausstattung an den Soll-Zustand möglich und auch nachhaltig umsetzbar
- Die notwendige Pflege am Bett soll von den Kostenträgern voll finanziert werden. Dazu ist eine Datengrundlage notwendig, die logisch und praktisch aus den Ergebnissen einer flächendeckend angewendeten Personalbemessung gewonnen werden kann. Ohne die PPR 2.0 bestünde die Gefahr, dass ökonomische Überlegungen die Verhandlungsergebnisse für ein Pflegebudget dominieren.
- Eine Angabe des einfachen Verhältnisses von Personalbestand zu Personalbedarf auf Grundlage eines pflegewissenschaftlich fundierten Personalbemessungstools wäre unmittelbar auch für Patienten verständlich und damit handlungsleitend bei der Krankenhauswahl
- Die PPR 2.0 würde zahlreiche neue Forschungsansätze etwa zur regionalen oder fachgebietsspezifischen Pflegeversorgung ermöglichen. Auch könnten erstmals methodisch gut fundierte Aussagen zu Patientensicherheit und patientenrelevanten Ergebnissen in Abhängigkeit von der Pflegepersonalausstattung für Deutschland getroffen werden. Dies wären essenzielle Grundlagen für die evidenzbasierte Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen.
Dem Bündnis gehören unter anderem an der Deutsche Pflegerat, die Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft, das Aktionsbündnis Patientensicherheit, der Deutsche Gewerkschaftsbund, die Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftlich-Medizinischer Fachgesellschaften, das Deutsche Netzwerk Versorgungsforschung sowie verschiedene Organisationen der Patientenvertretung.
Bereits im Juni hatte das Bündnis die Pläne zu den Untergrenzen kritisiert.