Ein aktuelles Gutachten des Gesundheitsökonomen Heinz Rothgang zeigt auf, wie die Leistungsfähigkeit und Finanzierung der Pflegeversicherung nachhaltig gewährleistet werden kann. Das Gutachten wurde vom Bündnis für eine solidarische Pflegevollversicherung in Auftrag gegeben, einem Zusammenschluss mehrerer großer Verbände.
Einführung der Bürgerversicherung
Die Einführung einer Bürgerversicherung in der Pflege könnte die notwendige Ausweitung der Pflegeleistungen bis hin zur vollständigen Übernahme aller pflegebedingten Kosten finanzieren. Laut Rothgang ist eine Vollversicherung im Rahmen der Sozialversicherung langfristig finanzierbar, ohne den Beitragssatz wesentlich erhöhen zu müssen.
Stimmen aus dem Bündnis für eine solidarische Pflegevollversicherung
Die Bundesgeschäftsführerin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK), Bernadette Klapper, sagte: "Gute pflegerische Versorgung ist zentral für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, denn sie ist gelebte und strukturell angelegte Solidarität in Situationen der Schwäche für uns alle. Es ist daher eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, den Zugang zu professioneller Pflege sicherzustellen. Die Finanzierung von Pflege ist die eine Seite der Medaille, die Stärkung der beruflich Pflegenden die andere."
Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, Joachim Rock, kommentierte das Gutachten mit den Worten: "Jetzt haben wir schwarz auf weiß, wie wir die Pflegeversicherung aus der Krise holen und die Explosion der Pflegekosten für Betroffene stoppen. Die solidarische Pflegevollversicherung gehört ganz oben auf die To-do-Liste einer neuen Bundesregierung."
Finanzielle Auswirkungen
Das Gutachten betrachtet die finanziellen Auswirkungen eines Umbaus der Pflegeversicherung zu einer Bürgerversicherung. Die Mehrausgaben könnten durch die Einbeziehung privat Versicherter und weiterer Einkommen sowie durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze nahezu ausgeglichen werden. Für Versicherte mit einem Einkommen bis zur heutigen Beitragsbemessungsgrenze entstünden monatliche Mehrkosten von weniger als fünf Euro, denen eine vollständige Übernahme der pflegebedingten Kosten im Pflegefall gegenüberstehe.
Derzeit müssen Pflegebedürftige im ersten Jahr ihres Aufenthalts in einem Pflegeheim durchschnittlich rund 2.970 Euro pro Monat selbst aufbringen. Davon entfallen auf die pflegerische Versorgung rund 1.490 Euro, der Rest setzt sich zusammen aus Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Mehr als ein Drittel aller Pflegebedürftigen in Heimen ist auf Sozialhilfe angewiesen, Tendenz steigend.
Forderung nach Reform
Angesichts der enormen finanziellen Belastungen, die auf Pflegebedürftige zukommen, setzt sich das Bündnis für eine Reform der Pflegeversicherung ein. Die vollständige Übernahme der Pflegekosten könnte die finanzielle Sicherheit Pflegebedürftiger erheblich verbessern.
Das Bündnis für eine solidarische Pflegevollversicherung hatte das Gutachten in Auftrag gegeben. Dem Bündnis gehören an:
- Der Paritätischer Gesamtverband,
- die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Verdi,
- der Deutsche Gewerkschaftsbund,
- der DBfK,
- der Sozialverband Deutschland,
- der Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen,
- der Deutsche Frauenrat,
- der BIVA-Pflegeschutzbund,
- der Arbeiter-Samariter-Bund,
- die Volkssolidarität,
- die Arbeiterwohlfahrt AWO und
- die IG Metall.