Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes beschlossen, das unter anderem das "Sofortprogramm Pflege" umsetzt. Mit dem Gesetz sollen 13.000 zusätzliche Stellen in der stationären Altenpflege geschaffen werden. Das hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bereits im Mai angekündigt. Vorgesehen sind zudem Personalvorgaben für die Pflege im gesamten Krankenhaus ab 2020. Künftig sollen außerdem die gesetzliche und private Krankenversicherung jede zusätzliche oder aufgestockte Pflegestelle vollständig finanzieren. "Kein Geld für Pflege ist also keine Ausrede mehr für Krankenhausgeschäftsführer", sagte Spahn am Mittwoch in Berlin vor Journalisten.
Das Gesetz sieht vor, dass künftig Pflegeeinrichtungen mit bis zu 40 Bewohnern eine halbe Pflegestelle, solche mit 41 bis 80 Bewohnern eine Pflegestelle zusätzlich erhalten sollen. Für Einrichtungen mit 81 bis 120 Bewohnern sind eineinhalb und bei mehr als 120 Bewohnern zwei Pflegestellen vorgesehen.
Mit Blick auf die Personaluntergrenzen in Kliniken will das Bundesgesundheitsministerium anhand von Pflegepersonalquotienten Mindestwerte festlegen. Die Untergrenze sollen künftig das Verhältnis zwischen Pflegepersonal und Pflegeaufwand sein, bei dem "widerlegbar vermutet wird, dass eine nicht patientengefährdende pflegerische Versorgung noch gewährleistet ist", heißt es in dem Gesetzentwurf.
Wer auf Dauer zu wenige Pflegende habe, müsse die Behandlungszahlen reduzieren und möglicherweise Abteilungen schließen, kündigte Gesundheitsminister Spahn an.
Er machte zudem deutlich, dass er Druck bei den Verhandlungen zu den Personaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen machen will. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband haben hierzu bislang keine Einigung erzielt. Spahn kündigte am Mittwoch an, dass er sich den Verhandlungsstand anschauen wolle. Falls es nicht vorangehe, könne es "zeitnah" zu einer Ersatzvornahme kommen – also zu Vorgaben durch das Ministerium.
Die Vorhaben im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz seien zunächst ein "erster Schritt", so Spahn. "Es müssen weitere Schritte folgen." Mit dem Gesetz habe man die Grundlage für die Finanzierung der Pflegestellen gelegt. Nun gehe es darum, diese Stellen zu besetzen. Hierzu wird in den Arbeitsgruppen der "Konzertierten Aktion Pflege" unter anderem über Vorschläge zu Geldprämien für Berufsrückkehrer diskutiert werden.
Weitere Vorhaben im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz:
- Die Ausbildungsvergütungen von Auszubildenden in der Kinderkrankenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Krankenpflegehilfe sollen im ersten Ausbildungsjahr ab 2019 vollständig von den Kostenträgern refinanziert werden.
- Die Wegezeiten in der ambulanten Alten- und Krankenpflege sollen besser honoriert werden.
- Die Pflegeversicherung soll einmalig pro Einrichtung (ambulant oder stationär) 12.000 Euro für die Digitalisierung zur Verfügung stellen.
- Die Krankenkassen sollen verpflichtet werden, zusätzlich mehr als 70 Millionen Euro jährlich für die Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung für die Beschäftigten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen aufzuwenden.