• 30.04.2020
  • Management
Seire Rechtsfragen

Muss ich einen Antrag stellen auf Überleitung der Berufsbezeichnung? Mit welcher Wirkung?

Muss ich einen Antrag stellen auf Überleitung der Berufsbezeichnung? Wie wirkt sich das auf ein europäisches Anerkennungsverfahren aus?

Die Schwester Der Pfleger

Ausgabe 3/2020

Seite 57

Frage: Unseres Erachtens bedarf die Überleitung von Gesundheits- und Krankenpflegerin und -pfleger sowie Altenpflegerin und -pfleger in Pflegefachfrau bzw. -mann keiner Beantragung. Wie aber wirkt sich das auf ein europäisches Anerkennungsverfahren aus?

Zwar hat der Gesetzgeber den Abs. 2 in § 59 Pflegeberufegesetz (PflBG) alte Fassung (a. F.) gestrichen, aber in § 64 PflBG gültiger Fassung steht ausdrücklich in S. 3: „Die die Erlaubnis nach § 1 Absatz 1 Satz 1 betreffenden Vorschriften sind…

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