Frage: Ich bin Auszubildender und schon zweimal zu spät zum Frühdienst erschienen, weil ich verschlafen habe. Kann Unpünktlichkeit arbeitsrechtliche Konsequenzen haben?
Auf das Ausbildungsverhältnis von Personen, die eine Ausbildung zur Pflegefachperson absolvieren, finden zahlreiche Regeln Anwendung, die auch im „normalen“ Arbeitsverhältnis gelten. Das betrifft zum Bespiel die Pflicht zum kollegialen Umgang mit Vorgesetzten und anderen Auszubildenden. Ebenso sind Auszubildende dazu…