Der Pflegekammerprozess in Baden-Württemberg schreitet voran. An diesem Mittwoch erfolgt die zweite Lesung des Gesetzes für eine Pflegekammer im Land. Danach tritt das Gesetz in Kraft.
Der Gründungsausschuss soll Anfang Juli seine Arbeit aufnehmen. Das impliziere, dass das Sozialministerium entsprechende Mitglieder ernennt, teilte der Landespflegerat (LPR) Baden-Württemberg gegenüber BibliomedPflege auf Nachfrage mit. Das Ministerium habe Pflegeverbände im Land bereits angeschrieben und um Nennung möglicher Mitglieder für den Gründungsausschuss gebeten.
Sozialministerium ernennt Mitglieder des Gründungsausschusses
Der Gründungsausschuss hat 18 Monate für die Registrierung seiner Mitglieder Zeit, also bis Dezember 2024.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Arbeitgebende die Pflicht haben, ihre angestellten Pflegenden dem Gründungsausschuss zu melden – andernfalls können Sanktionen drohen.
Zudem enthält der Entwurf noch den Passus des 60-Prozent-Quorums, den der LPR kritisiert. Eine einfache Mehrheit von 51 Prozent würde ausreichen, so der LPR – wie für alle anderen parlamentarischen Abstimmungen auch.