Das baden-württembergische Kabinett hat am Dienstag den Entwurf des Landespflegekammergesetzes gebilligt und zu den parlamentarischen Beratungen an den Landtag weitergeleitet. Damit sei eine weitere wichtige Etappe bei der Errichtung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg genommen, teilte die Landesregierung mit.
Gründungsausschuss nimmt Arbeit im Sommer auf
Der Gründungsausschuss für eine Pflegekammer im Land wird voraussichtlich im Sommer 2023 seine Arbeit aufnehmen. Er hat 18 Monate Zeit, die Landespflegekammer Baden-Württemberg vorzubereiten.
Zu den wichtigsten Aufgaben des Gründungsausschusses gehören die Registrierung der Pflichtmitglieder und die Vorbereitung zur Wahl der ersten Vertreterversammlung. Die Errichtungsphase wird mit rund 1,8 Millionen Euro im Jahr 2023 und rund 2,1 Millionen Euro im Jahr 2024 durch das Land finanziert. Nach Errichtung der Landespflegekammer soll die Finanzierung der Pflegekammer über die Beiträge der Kammermitglieder erfolgen.
Aufwertung des Pflegeberufs
Nach Angaben der Landesregierung ist von einem durchschnittlichen monatlichen Beitrag zwischen fünf und neun Euro auszugehen. Die Mitgliedsbeiträge sollen nach Gehalt gestaffelt sein – bis zur Beitragsfreistellung.
Gesundheitsminister Manne Lucha (Bündnis 90/Die Grünen) sagte:
"Die Gründung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg würde den Pflegeberuf deutlich aufwerten. Die Pflege kann mit einer Kammer als Berufsstand besser gehört und beteiligt werden, sich sachkundig und demokratisch legitimiert einbringen und damit auch das Ansehen des Berufs verbessern."
Nach dem Beschluss des Ministerrats soll die erste Lesung des Landespflegekammergesetzes nun am 20. April im Landtag erfolgen.
Eine Landespflegekammer Baden-Württemberg würde die Zahl der Pflegekammern in Deutschland auf drei erhöhen. In Rheinland-Pfalz besteht seit 2016 eine Pflegekammer und in Nordrhein-Westfalen seit Dezember 2022.