Der Gründungsausschuss der Pflegekammer Baden-Württemberg geht seinen ersten Aufgaben nach. Gegen Ende August werden die Arbeitgebenden im Bundesland angeschrieben, die bei ihnen angestellten Pflegefachpersonen an den Gründungsausschuss zu melden. Ein Vertrag mit einer IT-Firma zur Durchführung der Registrierung sei nun unter Dach und Fach, teilte der Gründungsausschuss am Dienstag mit.
Arbeitgebende haben acht Wochen Zeit, ihr Pflegepersonal zu melden
Nachdem der Vorstand des Gründungsausschusses einstimmig dem Vertragsbeitritt zugestimmt habe, seien in den vergangenen zwei Wochen noch diverse Abstimmungsprozesse zu Inhalten und Vorgehensweisen des Datenverarbeitungsvertrags zu klären gewesen.
Am 24. August sollen jetzt die Anschreiben an die Arbeitgebenden versendet werden. Das Portal zur Dateneingabe werde ab 26. September zur Verfügung stehen. Arbeitgebende hätten damit acht Wochen Zeit, die Daten entsprechend den Vorgaben der IT-Firma aufzubereiten.
Ab 19. Oktober erhielten Arbeitgebende, die ihr Pflegepersonal noch nicht gemeldet hätten, eine Erinnerung.
Feststellung des 60-Prozent-Quorums fällt im März 2024
Die nächsten Schritte erläutert der Vorsitzende des Gründungsausschusses für eine Landespflegekammer Baden-Württemberg, Peter Bechtel, wie folgt:
"Der Versand der Anschreiben der künftigen Mitglieder der Landespflegekammer Baden-Württemberg ist für Ende Dezember 2023 bzw. Anfang Januar 2024 geplant. Diesem Anschreiben wird ein Formular für eine mögliche Einwendung beigelegt."
Eine Einwendung sei jedoch auch per Mail oder Brief einzureichen.
Unter Berücksichtigung der Aufbereitungszeit für die eingegangenen Daten sowie der Frist für die Einwendungen werde das Sozialministerium dann am 11. März 2024 feststellen, ob das 60-Prozent-Quorum erreicht wurde oder nicht.