Dem Bundesverfassungsgericht liegen 74 Verfassungsbeschwerden von rund 300 Klägerinnen und Klägern aus Kliniken, Arztpraxen und Pflegediensten gegen die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ für Gesundheits- und Pflegepersonal vor. Diese sehen ihre Grundrechte verletzt, meldete das Nachrichtenportal "Focus Online" am Donnerstag. In knapp 60 Fällen handele es sich um Eilanträge.
"Ein Entscheidungstermin in den Verfahren" sei "noch nicht absehbar", sagte Gerichtssprecher Pascal Schellenberg. Da die Impfpflicht bereits Mitte März in Kraft treten soll, sei zu erwarten, dass die zuständigen Richterinnen und Richter in Karlsruhe bis spätesten Anfang März klären werden, ob die Regelung zur Impfpflicht – wie von den Klägerinnen und Klägern angestrebt – "außer Vollzug" gesetzt werde oder nicht, berichtete das Nachrichtenportal weiter.
Dabei müsste das höchste deutsche Gericht nicht über sämtliche und in der Sache gleichgelagerte Verfassungsbeschwerden befinden. Die Entscheidung in einem einzigen Fall würde sich dann auch auf alle anderen Beschwerden beziehen.