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Selbstverwaltung

Wieviel Mitsprache erhält die Pflege im G-BA?

Der G-BA stellt eine Aufwertung der Pflege in Aussicht. Das soll sich auch im kommenden Versorgungsgesetz widerspiegeln.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) befindet sich in "intensivem Austausch" mit dem Gesundheitsministerium, um die Profession Pflege aufzuwerten. Diese solle im Selbstverwaltungsgremium deutlich mehr Einfluss gewinnen, wie das Ärzteblatt in dieser Woche unter Berufung auf eine Pressekonferenz des G-BA geschrieben hat. Wiederfinden soll sich das Vorhaben im kommenden Versorgungsgesetz des Bundesgesundheitsministeriums.

Mehr Einfluss für die Pflege in der Selbstverwaltung

Das Blatt zitierte den unparteiischen Vorsitzenden Josef Hecken mit den Worten:

"Die Aufwertung der Pflege kommt."

Vertreterinnen und Vertreter der Pflegeberufe sollen demnach künftig mehr Mitberatungsrechte im Plenum erhalten bei Themen, die sie beträfen, kündigte Hecken an. Solche Themen seien zum Beispiel Qualitätssicherung oder die Bewertung von Medizinprodukten. Künftig solle die Pflege über eine Geschäftsstelle unterstützt werden.

Pflege ohne finanzielle oder organisatorische Unterstützung

Bislang wird eine Vertreterin des Deutschen Pflegerats lediglich zu Pflegethemen im G-BA-Plenum angehört, finanzielle oder organisatorische Unterstützung erfolgt nicht.

Im Mai vergangenen Jahres hatte sich Hecken gegen ein Stimmrecht der Profession Pflege im Gremium der Selbstverwaltungspartner ausgesprochen. Dafür erntete er heftige Kritik.

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