Die Profession Pflege und ihre Leistungen müssen stärker im Mittelpunkt der Digitalisierung stehen, forderte die Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR), Christine Vogler. Sie äußerte sich am Mittwoch anlässlich der Anhörung im Gesundheitsausschuss zum Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen (Digital-Gesetz DigiG).
Der DigiG-Entwurf sei "ein guter erster Schritt". Allerdings seien die täglichen Abläufe in der Pflege stärker zu berücksichtigen. Digitale Vernetzung und umfassende Interoperabilität spielten dabei eine entscheidende Rolle.
Es brauche Lösungen, die die Arbeit erleichterten, die Versorgungssicherheit gewährleisteten und die Bürokratie reduzierten.
"Der Ausbau digitaler Prozesse und Strukturen kann Pflegefachpersonen bei administrativen Tätigkeiten erheblich entlasten. Dadurch werden Kapazitäten für die direkte pflegerische Versorgung freigesetzt und der Informationsfluss verbessert."
Analoge Rahmenbedigungen digitalen Vorgaben anpassen
Vor allem die ambulante Pflege müsse in die digitale Versorgung eingebunden werden, sagte Vogler. Nötig seien dazu "verbindliche und zeitnahe Schnittstellen mit allen Beteiligten, einschließlich der Kostenträger". Noch überwiegend analoge Rahmenbedingungen wie Gesetze, Richtlinien, Verordnungen und Verträge müssten zeitnah an digitale Anwendungen, Strukturen und Prozesse angepasst werden.
"Auch Pflegefachpersonen müssen die Möglichkeit haben, Videosprechstunden durchzuführen. Dadurch können beispielsweise Beratungen, Begutachtungen oder Nachsorgegespräche ebenso aus der Ferne stattfinden."
Das sei gerade in ländlichen Regionen von großem Vorteil und ermögliche sektorenübergreifende Versorgungsprozesse.
Mehr Mitsprache der Pflege in der Umsetzung der Digitalisierung
Ferner forderte Vogler die Einbindung der Pflege muss in die Gremien zur Umsetzung der Digitalisierung. Als Beispiel nannte sie das Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen. Diese Mitsprache sei eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Implementierung digitaler Strukturen und Prozesse.
"Das Digital-Gesetz bietet bei Einbezug pflegefachlicher Aspekte eine große Chance, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und die Versorgung effizienter zu gestalten. Die Bedürfnisse und Anforderungen der Pflegeprofession müssen dabei neben den technischen Aspekten bei dessen Umsetzung mit berücksichtigt werden."
Im Sommer hatte der DPR bereits Präzisierungen im damaligen Referentenentwurf gefordert.