Von der geplanten Digitalisierung des Gesundheitssystems ist Deutschland nach Ansicht des Deutschen Pflegerats (DPR) weit entfernt. Der Referentenentwurf eines "Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG)" müsse die Profession Pflege "per Gesetz in alle Prozesse der Digitalisierung" einbeziehen, forderte der DPR am Dienstag während der Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf. Denn die patientenorientierte Digitalisierung müsse die maßgeblichen Berufsgruppen des Gesundheitsbereichs umfassen.
Interoperabilität "zwingende Voraussetzung"
Vor allem wenn Akteure teilweise weit voneinander entfernt die gemeinsame Versorgung sicherzustellen hätten – wie in der ambulanten Pflege – seien die Schnittstellen entscheidend. Noch lägen allerdings "Lichtjahre" zwischen allen an der Versorgung Beteiligten einschließlich der Kostenträger und einer Interoperabilität der Systeme. Diese sei "zwingende Voraussetzung" für die Digitalisierung in der Pflege. Hier müsse die Telematik-Infrastruktur sichere Lösungen bieten.
Pflege beteiligen im Digitalbeirat und Kompetenzzentrum
Insgesamt fordert der DPR folgende Präzisierungen im Referentenentwurf:
- Die Profession Pflege und die Hebammen sind am Digitalisierungsprozess zu beteiligen und unter anderem im Digitalbeirat und im Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen zu berücksichtigen.
- Die Schnittstellen und die Interoperabilität der Systeme sind einheitlich zu gestalten.
- Für Pflegefachpersonen und Hebammen müssen im gleichen Umfang wie für Ärztinnen und Ärzte Videosprechstunden möglich sein.
- Die überwiegend analogen Rahmenbedingungen wie Gesetze, Richtlinien, Verordnungen und Verträge auf Bundes- und Landesebene sind für die digitalen Anwendungen, Strukturen und Prozesse neu zu fassen. Verknüpfungen und Automatisierungen aller nötigen Arbeitsschritte müssen im Vordergrund stehen.
- Alle Beteiligten sind durch die Digitalisierung spürbar zu entlasten.
- Die einmaligen und laufenden Kosten für den elektronischen Heilberufeausweis sowie die für dessen Einsatz notwendige Hard- und Software sind vollständig zu refinanzieren. Klarzustellen ist, ob alle Pflegefachpersonen einen elektronischen Heilberufeausweis besitzen müssen oder ob dieser an Abteilungen, Stationen oder Institutionen gebunden ist.