Die Fachkommission nach dem Pflegeberufegesetz hat die Rahmenpläne für die neue bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung vorgelegt. Das hat das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Dienstag bekanntgegeben.
Die Unterlagen wurden demnach fristgerecht an das Bundesfamilien- und das Bundesgesundheitsministerium übergeben. Sie sollen Pflegeschulen und Ausbildungsträgern als Grundlage für die inhaltliche Ausgestaltung der Ausbildung dienen, die ab 1. Januar 2027 bundesweit eingeführt wird.
Einheitliche Ausbildung ab 2027
Mit der neuen Pflegefachassistenzausbildung werden 27 bislang landesrechtlich geregelte Ausbildungen zusammengeführt. Ziel ist ein bundeseinheitliches Berufsprofil sowie mehr Vergleichbarkeit und Durchlässigkeit im Ausbildungssystem.
Die Rahmenpläne umfassen einen Rahmenlehrplan und einen Rahmenausbildungsplan. Sie haben empfehlenden Charakter und sollen in die Lehrpläne der Länder sowie die schulinternen Curricula einfließen. Nach ministerieller Prüfung werden sie veröffentlicht und den Einrichtungen zur Verfügung gestellt.
Bereits im Oktober 2025 hatte der Bundesrat dem entsprechenden Einführungsgesetz zugestimmt und damit die Grundlage für die bundeseinheitliche Ausbildung geschaffen.
Kommission legt inhaltliche Grundlage vor
Die Fachkommission wurde 2020 mit dem Inkrafttreten des Pflegeberufegesetzes berufen und mit der Entwicklung der Rahmenpläne beauftragt. Ihr gehören Pflegeexpertinnen und -experten aus Praxis, Wissenschaft und Bildungsarbeit an.
Die nun vorgelegten Konzepte konkretisieren erstmals bundesweite inhaltliche Leitlinien für die einjährige Assistenzqualifikation. Laut Ministerium sollen sie praxisnahe Ausbildungsinhalte definieren und zur Qualitätssicherung beitragen.
Aus der Fachöffentlichkeit wurden zuletzt klare Vorgaben für Berufsprofil und Kompetenzabgrenzung gefordert. Die Pflegekammern in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz etwa hatten verbindliche Standards und eine eindeutige Rollenbeschreibung angemahnt.