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Bericht von BMG und BMBFSFJ

Nachfrage nach Sonderabschlüssen zu gering für Erhalt

Die Ministerien folgern aus der Evaluation des Wahlrechts, dass die Nachfrage nach den spezialisierten Abschlüssen zu gering ist, um sie dauerhaft im Gesetz zu verankern.

Das Bundesfamilienministerium (BMBFSFJ) und das Bundesgesundheitsministerium (BMG) haben dem Bundestag gemäß § 62 Pflegeberufegesetz einen Bericht über die Ausübung des Wahlrechts in der Pflegeausbildung vorgelegt.

Das Wahlrecht nach  § 59 Pflegeberufegesetz ermöglicht es Auszubildenden, sich zwischen dem generalistischen Berufsabschluss und einem spezialisierten Berufsabschluss in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege oder in der Altenpflege zu entscheiden.

Nur etwa 1 Prozent entscheidet sich für gesonderte Abschlüsse

Die Ministerien berufen sich im Bericht sowohl auf Angaben der zuständigen Stellen bei den Ländern gemäß § 62 Absatz 2 Pflegeberufegesetz als auch auf Zahlen der amtlichen Statistik nach der Pflegeberufe- Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PfleA).

Demnach schlossen in den Jahren 2023 und 2024 insgesamt 72.117 Personen ihre Ausbildung ab – 99 Prozent davon mit dem generalistischen Abschluss als Pflegefachfrau, Pflegefachmann oder Pflegefachperson.

Für das Jahr 2024 haben dem Bericht zufolge 13.701 Auszubildende einen Vertiefungseinsatz in der Langzeitpflege gewählt. Davon haben 83 Personen das Wahlrecht ausgeübt und den Berufsabschluss in der Altenpflege erlangt. Das entspricht etwa 0,6 Prozent der Auszubildenden mit dem entsprechenden Vertoiefungseinsatz und 0,2 Prozent aller Absolventinnen und Absolventen. 

Von den 1.275 Auszubildenden mit einem Vertiefungseinsatz in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege haben laut Bericht 324 Personen das Wahlrecht ausgeübt und den entsprechenden Berufsabschluss erlangt. Das sind gut 25 Prozent der Auszubildenden, die den entsprechenden Vertiefungseinsatz gewählt haben, und rund 0,8 Prozent aller Absolventinnen und Absolventen.

Ministerien für Fachanhörung vor endgültiger Entscheidung

Die Ministerien resümieren, dass sich nur etwa ein Prozent der Absolventinnen und Absolventen für einen gesonderten Berufsabschluss entscheidet.

Die Nachfrage nach den spezialisierten Abschlüssen sei somit zu gering, um sie dauerhaft im Gesetz zu verankern. Zudem würden die Abschlüsse die wachsenden Spezialisierungsanforderungen im Beruf nicht abbilden – entsprechende vertiefte Kompetenzen würden ohnehin erst über Fort- und Weiterbildungen oder Studiengänge erworben. 

Vor einer endgültigen Entscheidung schlagen BMG und BMBFSFJ jedoch eine "flächendeckende fachliche Anhörung" vor.

Sollte der Bundestag die Abschaffung der Sonderabschlüsse beschließen, müssten die entsprechenden Paragrafen des Pflegeberufegesetzes sowie Regelungen der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung gestrichen oder angepasst werden.

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