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Bericht von BMG und BMBFSFJ

Nachfrage nach Sonderabschlüssen zu gering für Erhalt

Die Ministerien folgern aus der Evaluation des Wahlrechts, dass die Nachfrage nach den spezialisierten Abschlüssen zu gering ist, um sie dauerhaft im Gesetz zu verankern.

Nur rund ein Prozent der Auszubildenden in der Pflege entscheidet sich für einen gesonderten Abschluss in der Altenpflege oder der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Das geht aus einem gemeinsamen Bericht des Bundesfamilienministeriums und des Bundesgesundheitsministeriums hervor, der dem Bundestag gemäß § 62 Pflegeberufegesetz vorgelegt wurde.

Demnach schlossen in den Jahren 2023 und 2024 insgesamt 72.117 Personen ihre Ausbildung ab – 99 Prozent davon mit dem generalistischen Abschluss als Pflegefachfrau, Pflegefachmann oder Pflegefachperson. Lediglich etwa 0,6 Prozent der Auszubildenden mit Vertiefung in der Langzeitpflege wählten den Abschluss in der Altenpflege; im Bereich der Pädiatrie waren es gut 25 Prozent der dort deutlich kleineren Gruppe. Insgesamt bleibt der Anteil damit klar unter der gesetzlichen 50‑Prozent-Schwelle, die eine Überprüfung der Sonderabschlüsse vorsieht. 

Ministerien schlagen vor endgültiger Entscheidung Fachanhörung vor

Die Ministerien folgern aus den Daten, dass die Nachfrage nach den spezialisierten Abschlüssen zu gering ist, um sie dauerhaft im Gesetz zu verankern. Zudem würden die Abschlüsse die wachsenden Spezialisierungsanforderungen im Beruf nicht abbilden – entsprechende vertiefte Kompetenzen würden ohnehin erst über Fort- und Weiterbildungen oder Studiengänge erworben. 

Vor einer endgültigen Entscheidung schlagen BMG und BMBFSFJ eine "flächendeckende fachliche Anhörung" vor. Sollte der Bundestag die Abschaffung der Sonderabschlüsse beschließen, müssten die entsprechenden Paragrafen des Pflegeberufegesetzes sowie Regelungen der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung gestrichen oder angepasst werden.

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