Mit dem Rahmenlehrplan und dem Rahmenausbildungsplan für die Pflegefachassistenz liegt erstmals eine bundesweit empfohlene Grundlage für die 18-monatige Ausbildung vor. Das teilte das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) am Mittwoch mit.
Die von der Fachkommission nach § 53 Pflegeberufegesetz erarbeiteten Rahmenpläne stehen zunächst als genehmigte Vorabfassung zur Verfügung. Sie sollen Pflegeschulen und ausbildende Einrichtungen bei der Entwicklung eigener Curricula und Ausbildungspläne unterstützen. Die bundesweit einheitliche Ausbildung in der Pflegefachassistenz startet zum 1. Januar 2027.
Grundlage für Schulen und Praxiseinrichtungen
Die Rahmenpläne wurden nach Inkrafttreten des Pflegefachassistenzgesetzes sowie der Pflegefachassistenz-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung entwickelt. Sie umfassen einen Begründungsrahmen mit Hinweisen zum sprachbewussten Unterricht, den Rahmenlehrplan, den Rahmenausbildungsplan sowie ergänzende Materialien.
Nach Angaben des BIBB orientiert sich der Aufbau an den bereits bestehenden Rahmenplänen für die generalistische Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz. Zudem werden Anrechnungsmöglichkeiten gleichwertiger Ausbildungsanteile berücksichtigt.
Vorabfassung kann bereits genutzt werden
Die nun veröffentlichte Fassung wurde von den zuständigen Ministerien zur Veröffentlichung freigegeben. Eine redaktionell überarbeitete und barrierefreie Endfassung soll folgen.
Pflegeschulen und Ausbildungsträger können die Vorabfassung nach Angaben des BIBB bereits jetzt für die Vorbereitung der ab 2027 beginnenden Ausbildungsgänge nutzen.
Kompetenzmatrix als Download verfügbar
Ergänzend wurde eine Kompetenzmatrix veröffentlicht. Sie zeigt, in welchen curricularen Einheiten des theoretischen Unterrichts sowie in welchen Aufgabentypen und Praxiseinsätzen die in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung festgelegten Kompetenzen vermittelt werden sollen.
Die Kompetenzmatrix steht als offene Excel-Datei kostenlos zum Download bereit.