Der ehemalige Vorsitzende Richter am Bundessozialgericht, Ulrich Wenner, hat mit seinen Äußerungen im Interview mit Bibliomed hinsichtlich einer Änderung der Gremienbesetzung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) für Aufsehen gesorgt. Seine Hauptargumentation betrifft im Kern Fragen der Legitimation:
Zum einen formuliert Wenner die Sorge, dass mit einer Veränderung der Zusammensetzung des G-BA ein Wiederaufflammen der so fruchtlosen Debatte über die demokratische Legitimation des Gremiums drohen könnte – mit einem dieses Mal offenen Ende.
Zum anderen thematisiert er die Legitimation der Pflegeverbände, im Namen der Berufsgruppe sprechen zu können. Doch kann diese Argumentation überzeugen?
Eine Frage der Legitimation und Qualitätssicherung
Ich meine nein! Auch wenn das Thema Legitimation bei den aktuellen politischen Überlegungen im Zusammenhang mit den Beratungen über den Entwurf zum Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung natürlich eine zentrale Rolle einnimmt. Nicht nur die Bundesregierung, in Person des zuständigen Gesundheitsministers Karl Lauterbach, will der größten Berufsgruppe im Gesundheitssystem mehr Mitsprache im Top-Entscheidungsgremium der Selbstverwaltung ermöglichen. Auch die Länder wollen über den Bundesrat die Stellung der professionell Pflegenden stärken und gehen noch einen Schritt weiter, wenn sie ein festes Stimmrecht für "die Pflege" im G-BA fordern. Und damit liegen sie fachlich, wie politisch goldrichtig!
Die größte Berufsgruppe im Gesundheitssystem braucht institutionelle Vertretung im Top-Entscheidungsgremium der Selbstverwaltung.
Die meines Erachtens höchst relevante Frage zum Thema Legitimation bleibt in der Argumentation Professor Wenners leider unberücksichtigt: Die Selbstverwaltung des Gesundheitssystems ist ein hohes Gut und dient nicht zuletzt der Qualitätssicherung für die Bürgerinnen und Bürger. Wenn aber die zahlenmäßig größte Berufsgruppe bei Entscheidungen außen vor bleibt und nur dann mittels Antrags- und Mitberatungsrecht gehört werden soll (von echter Mitbestimmung ist die Idee der Bundesregierung auch noch entfernt), wenn es um dezidierte Fragen der Ausübung der Pflegeberufe und der Qualitätssicherung geht, dann ist in der Tat die Legitimationsfrage zu stellen. Mit umgekehrten Vorzeichen allerdings. Denn, wenn die größte Berufsgruppe fehlt, geht die so wichtige Perspektive derjenigen verloren, die den intensivsten und häufigsten Kontakt zu Patientinnen und Patienten sowie Pflegeempfängerinnen und -empfängern haben. Auch in genuin politischen Entscheidungsgremien muss es um Qualitätssicherung der eigenen Entscheidungen gehen.
Gerade für das überaus wichtige und in Teilen der zumindest politischen Betrachtung noch immer unterschätzte Thema "Prävention" sind die professionell Pflegenden die besten Ansprechpartnerinnen und -partner, deren Expertise stärkeren Einbezug finden sollte.
Wenner thematisiert auch die Frage der Legitimation der Pflegeverbände, mithin derjenigen also, die für die Berufsgruppe im G-BA sprechen und entscheiden sollen. Diese Frage kann natürlich gestellt werden. Allerdings lohnt auch an dem Punkt ein genauerer zweiter Blick.
Vollwertige Einbezug der größten Berufsgruppe in G-BA ist das Gebot der Stunde
Der Deutsche Pflegerat ist als Zusammenschluss der wichtigsten Verbände des deutschen Pflege- und Hebammenwesens als starke Stimme der professionell Pflegenden mittlerweile fest etabliert sowie als Dachverband von den Mitgliedsverbänden und deren Mitgliedern so legitimiert, wie die Verbände anderer Berufsgruppen oder Einrichtungen, etwa die Deutsche Krankenhausgesellschaft. Hinzukommen die berufsständischen Vertretungen, also Pflegekammern, die die entsprechenden hoheitlichen Aufgaben einer Körperschaft des öffentlichen Rechts wahrnehmen. Ein Versagen von Mitwirkungsmöglichkeiten im G-BA für die Pflegenden lässt sich demnach aus strukturellen und (politischen) Organisationsgründen nicht aufrechterhalten.
Spannend erscheinen auch Wenners Überlegungen, wie ein Einbezug der Pflege in Entscheidungen der Selbstverwaltung aussehen kann. Er schlägt eine, wie auch immer geartete, Verfahrensordnung vor, mittels derer verschiedene Interessenvertretungen die jeweiligen Perspektiven einbringen können. Aufgrund jahrelanger ganz praktischer politischer Erfahrung kommt mir diese Herangehensweise sehr bekannt vor. Immer dann, wenn einzelne Gruppen keine vollumfänglichen Mitwirkungsrechte und tatsächlichen Gestaltungsmöglichkeiten erhalten sollen, werden Nebenstrukturen ins Leben gerufen, um das eigentliche Entscheidergremium nicht tangieren zu müssen. Sitzt die professionelle Pflege gleichberechtigt mit am Tisch, kann die Entscheidungsfindung natürlich komplexer werden. Die dann konsentierten Beschlüsse haben aber genauso das Potenzial, stabiler und akzeptierter zu sein. In der Gesamtwürdigung ist daher meines Erachtens der vollwertige Einbezug der größten Berufsgruppe im Gesundheitssystem in den G-BA das Gebot der Stunde.
Zum Autor:
David Dietz ist Geschäftsführer der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, unter anderem Mitglied im gesundheitspolitischen Fachausschuss des FDP-Bundesvorstands und hat mehrere Jahre Unternehmen der Gesundheitswirtschaft geführt.