Angesichts der Engpässe bei den PCR-Tests und neuer Erkenntnisse zu den Infektionsverläufen der Omikron-Variante haben Bund und Länder am Montag beschlossen, die Regeln für die Isolation von erkrankten Beschäftigten in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe anzupassen.
Auch für sie gelten künftig die allgemeinen Regeln: Die Isolation nach einer nachgewiesenen Corona-Infektion kann nach 7 Tagen mit einem zertifizierten Antigen-Schnelltest (mit Nachweis des negativen Ergebnisses) bei 48 Stunden Symptomfreiheit beendet werden. Ohne Test endet die Quarantäne nach 10 Tagen.
Flächendeckendes Monitoring zur Impfquote in Heimen geplant
Für die Isolation von Kontaktpersonen ist ebenfalls eine Freitestung mit einem negativen Antigentest nach 7 Tagen möglich. Diejenigen, die einen vollständigen Impfschutz über die Auffrischungsimpfung vorweisen ("3 von 3"), sind von der Quarantäne als Kontaktpersonen ausgenommen. Dies gilt auch für vergleichbare Gruppen wie frisch Geimpfte oder Genesene.
Außerdem hat die Bund-Länder-Runde beschlossen, notwendige Daten zur Impfquote von Beschäftigten und Bewohnenden in Altenheimen, Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe zu erheben. Das Bundesgesundheitsministerium prüfe die "Möglichkeiten eines flächendeckenden Monitorings".