Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will Pflegende und weiteres Personal in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und ambulanten Pflegediensten bei der Auswertung von PCR-Tests priorisieren. Das geht aus einem Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums hervor, über das in dieser Woche die "Bild-Zeitung" und die Deutsche Presse-Agentur berichtet haben.
Pflegepersonal soll Tätigkeit nachweisen müssen
Demnach sei eine "eine vorrangige Befundung von Probenmaterial von Beschäftigten mit Kontakt zu besonders vulnerablen Personengruppen" notwendig.
Betroffene Beschäftigte sollen den genannten Medienberichten zufolge der Teststelle eine entsprechende Tätigkeit nachweisen müssen, damit diese im weiteren Verlauf die Priorisierung im Vordruck ans Labor vermerken könne.
Bereits in der Vorwoche hatte Lauterbach angekündigt, dass knappe Kapazitäten und steigende Infektionszahlen eine Priorisierung bei PCR-Tests erfordern.
Freitesten aus Quarantäne mit PCR
Nach Angaben des Verbands Akkreditierte Labore in der Medizin seien PCR-Testzahlen in Deutschland mit fast 2 Mio. Tests in einer Woche auf einem "Allzeithoch". In vielen Regionen sei die Kapazitätsgrenze bereits erreicht oder überschritten, teilte der Verband am Dienstag mit. Eine "konsequente Priorisierung der SARS-CoV-2-Diagnostik bereits bei der Testabnahme" sei deshalb unumgänglich.
Im "Deutschlandfunk" verteidigte Lauterbach am Dienstag auch, dass die genaueren PCR-Tests bei der Freitestung für ein vorzeitiges Quarantäneende jetzt vorrangig für Gesundheits- und Pflegepersonal vorgehalten werden sollen.
Die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder werden voraussichtlich am kommenden Samstag zu dem Thema beraten.