Dieser Kommentar von Sandra Mehmecke ordnet die BibliomedPflege‑News zum aktuellen Cochrane‑Review ein, der zeigt, dass Pflegefachpersonen ärztlich zugeschriebene Aufgaben sicher übernehmen können. Mehmecke macht deutlich, dass die internationale Evidenz und die deutsche Versorgungspraxis seit Jahren das Gleiche sagen – aber das System den fachlichen Realitäten hinterherläuft.
Pflege leistet bereits heute mehr, als das Gesetz abbildet
Wer behauptet, Pflegefachpersonen würden künftig erstmals ärztliche Tätigkeiten übernehmen, verkennt den Alltag professioneller Pflege. In der häuslichen Krankenpflege etwa gelten zahlreiche Maßnahmen als "ärztliche Behandlung", werden aber seit Jahrzehnten überwiegend pflegerisch erbracht: Injektionen, Infusionen, Trachealkanülen‑Wechsel, Wundversorgung, Medikamentengabe und kontinuierliches Symptom‑Monitoring gehören dort zu den regulären Aufgaben.
Auch in Akut‑ und Langzeitpflege werden solche Tätigkeiten routiniert durchgeführt – allerdings in einem System, das sie formell in ärztlicher Verantwortung verortet. Die Diskrepanz zwischen rechtlicher Etikettierung und pflegerischer Kompetenz durchzieht die gesamte Versorgungsarchitektur.
Die deutschen Richtlinien, Kataloge und gesetzlichen Vorgaben benennen zahlreiche Tätigkeiten als "ärztlich", obwohl sie inhaltlich klar pflegerisch sind. Dazu zählen:
- Beratung, Anleitung, Schulung
- Verlaufsbeobachtung und strukturierte Assessments
- Koordination im Pflegeprozess
- Wundbeurteilung und ‑management
- Injektionen, Infusionen, Blutentnahmen
Dass diese Leistungen rechtlich als ärztlich gelten, ist weniger Ausdruck einer tatsächlichen Kompetenzverteilung als ein Abbild historischer Zuständigkeiten und abrechnungsrechtlicher Konstruktionen. Genau diese strukturelle Verschiebung führt dazu, dass pflegerische Expertise unsichtbar bleibt und gesetzlich falsch verortet wird.
Der vollständige Kommentar von Sandra Mehmecke, einschließlich ihrer ausführlichen Hintergrunderläuterungen zur gesetzlichen Entwicklung heilkundlicher Pflegerollen, wird in der März-Ausgabe von Die Schwester | Der Pfleger erscheinen.
BEEP als notwendiger, aber unvollständiger Zwischenschritt
Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) gelten seit 1. Januar 2026 neue leistungsrechtliche Grundlagen, um heilkundliche Leistungen durch qualifizierte Pflegefachpersonen eigenständiger zu verankern. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, pflegerische Qualifikationen effizienter zu nutzen. Wer bemängelt, Deutschland schließe damit nur begrenzt an internationale Entwicklungen an, trifft einen wunden Punkt: Viele Länder haben Advanced‑Practice‑Rollen deutlich klarer reguliert. Daraus folgt jedoch kein "lassen wir es lieber", sondern: BEEP muss konsequent umgesetzt werden – und es braucht parallel die nächste gesetzgeberische Stufe.
BEEP kann nur wirken, wenn
- Weiterbildungen und Kompetenzfeststellungen tatsächlich verfügbar sind,
- Länderzuständigkeiten praktikabel geregelt werden,
- Vergütungs‑ und Abrechnungswege ohne Verzögerungen funktionieren
- und Rollenprofile so gestaltet werden, dass Pflegefachpersonen nicht "oben drauf" arbeiten, sondern Prozesse sinnvoll verschlanken, Wartezeiten reduzieren und Outcomes verbessern.
APN‑Gesetz als überfällige Strukturreform
Wenn man internationale Evidenz (Cochrane) und deutsche Versorgungswirklichkeit – häusliche Krankenpflege, Behandlungspflege und gelebte pflegerische Heilkunde – zusammendenkt, ergibt sich eine klare Schlussfolgerung: Deutschland braucht eine rechtsklare, qualifikationsbasierte Einführung erweiterter pflegerischer Rollen, nicht weitere Einzelkataloge.
Das angekündigte "Pflege- und Gesundheitsexperten‑Einführungsgesetz" , mit dem das Berufsbild der Advanced Practice Nurse gesetzlich verankert werden soll, wird zum Gradmesser: Es muss Rollen auf Masterniveau mit klaren Verantwortungsbereichen, Schnittstellen und eigenständiger Leistungsabbildung definieren – nicht als Ersatz für ärztliche Tätigkeit, sondern als Ergänzung im Sinne einer patient:innenorientierten Versorgung mit den richtigen Kompetenzen am richtigen Ort.
Behandlungspflege und gelebte Praxis sind dafür nicht das Gegenargument, sondern der beste Beleg: Pflegefachpersonen können all das längst – das System muss es endlich anerkennen, absichern und ermöglichen.
Warum die Debatte in Deutschland schief ist
Im internationalen Vergleich ist klar: Länder, in denen Pflege hochschulisch qualifiziert und gesetzlich als eigenständige Profession verankert ist, nutzen diese Kompetenzen auch entsprechend. Deutschland dagegen führt die Diskussion häufig so, als ginge es darum, Pflege "neue" Aufgaben zu geben – dabei werden viele dieser Tätigkeiten längst erledigt, nur nicht rechtssicher, nicht vergütet und nicht als pflegerische Leistung anerkannt.
Die eigentliche Frage lautet daher nicht mehr, ob Pflege ärztliche Aufgaben übernehmen kann, sondern: Wie kann das System die bestehenden pflegerischen Kompetenzen sinnvoll, sicher und qualifikationsorientiert integrieren?
Was jetzt nötig ist
Deutschland benötigt einen klaren Wechsel: weg von delegationsbasierten Einzellösungen, hin zu rechtssicheren Rollen, definierten Kompetenzprofilen, weniger Bürokratie und nachvollziehbaren Vergütungsstrukturen. Pflegefachpersonen müssen Verantwortung dort tragen können, wo sie fachlich bereits handeln – und das auf Basis klarer Regeln.
Der Cochrane‑Review bestätigt genau das, was viele Pflegende seit Jahren erleben: Pflege kann – und tut – weit mehr, als das System abbildet. Die Aufgabe der Politik besteht nun darin, diese Realität endlich nachzuzeichnen.