Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat seine Vorhabenplanung für das Jahr 2026 präsentiert und kündigt umfassende Reformen an, um das Gesundheitssystem finanziell zu stabilisieren und strukturell neu auszurichten.
Zentrale Projekte sind die GKV‑Finanzreform, mit der das prognostizierte Milliardendefizit ab 2027 vermieden und der durchschnittliche Zusatzbeitrag stabilisiert werden soll, sowie eine "umfassende Pflegereform", die Leistungen zielgerichteter gestalten, Prävention und Rehabilitation stärken und die Eigenanteile begrenzen soll.
Weitere Gesetzesvorhaben sind unter anderem ein Hilfsmittelgesetz, ein Digitalgesetz zur Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte und der Telematikinfrastruktur sowie ein Reformprojekt zur Stärkung der Primärversorgung durch bessere Patientensteuerung. Auch ein Gesundheitssicherstellungsgesetz ist geplant, um das System krisenfester zu machen.
Pflegepolitische Schwerpunkte
Die Pflegereform baue auf den Vorarbeiten der Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf. Im Detail plant das BMG:
• Überprüfung der Leistungen auf Zielgenauigkeit und Stärkung von Prävention und Rehabilitation
• Maßnahmen zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung, für mehr Effizienz und weniger Bürokratie
• Begrenzung der Entwicklung der Eigenanteile und nachhaltige Stabilisierung der Finanzen
Das Ministerium peile zudem das "Pflege- und Gesundheitsexperten‑Einführungsgesetz" an. Damit soll das auf Master-Niveau angesidelte Berufsbild der Advanced Practice Nurse (APN) gesetzlich verankert werden. Die Absolventinnen und Absolventen entsprechender Studiengänge sollen im Berufsrecht erweiterte Kompetenzen erhalten, die "deutlich mehr Eigenverantwortung" beinhalten. Damit einhergehend sollen erweiterte Befugnisse im Sozialrecht verankert werden, um die Ausübung von Aufgaben zu ermöglichen, die bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren.