Aus Sicht des Katholischen Krankenhausverbands Deutschland (KKVD) gelingt die Krankenhausreform nur dann, wenn die Profession Pflege dabei auf Augenhöhe einbezogen wird. Der KKVD hat deshalb am Dienstag gefordert, im anstehenden Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) die Inhalte des geplanten Pflegekompetenzgesetzes bereits mitzuberücksichtigen. Die Stärkung der Pflegefachlichkeit in den Kliniken sei ein wesentlicher Baustein für eine sichere Versorgung.
Vorbehaltsaufgaben im Leistungsrecht noch nicht wirklich angekommen
Das sei insbesondere notwendig mit Blick auf die Vorbehaltsaufgaben der Pflege im Krankenhaus, die zwar im Pflegeberufegesetz verankert, aber ansonsten im Leistungsrecht noch nicht wirklich angekommen seien.
KKVD-Geschäftsführerin Bernadette Rümmelin sagte:
"Hohe Behandlungsqualität im Krankenhaus ist nur mit der Pflege auf Augenhöhe umsetzbar. Doch im Fünften Sozialgesetzbuch führt die pflegefachliche Kompetenz nach wie vor ein Schattendasein. Auch im Entwurf für das KHVVG sucht man notwendige Änderungen zur Aufwertung der Pflegeprofession im Krankenhaus vergebens. Zuversichtlich stimmen jedoch die Inhalte des geplanten Pflegekompetenzgesetzes."
Pflegefachliche Leitung im Krankenhaus etablieren
Die Politik müsse bezüglich der Neuordnung der Kompetenzen im Gesundheitssystem zügig Fakten schaffen. Der Wille hierzu sei eindeutig erkennbar, verwies Rümmelin.
"Im SGB V muss explizit auf die Vorbehaltsaufgaben des Pflegeberufegesetzes verwiesen werden. Klargestellt werden muss, dass es neben der ärztlichen auch eine pflegefachliche Leitung im Krankenhaus gibt. Zudem ist notwendig, dass die Pflegeplanung als Vorbehaltsaufgabe der Pflege im Pflegeberufegesetz ergänzt wird. Sie ist dort bislang noch nicht genannt, obwohl sie fachlich und rechtlich dazu gehören sollte."
Es müsse deutlich werden, dass die Versorgung nicht nur dem allgemeinen Stand der medizinischen, sondern auch der pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen muss.