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Referentenentwurf

Pflegeassistenzausbildung in 12, 18 oder 24 Monaten?

Ausbildungsdauer und Finanzierungsfrage sind die Knackpunkte bei der Verbändeanhörung zur Reform der Pflegeassistenzausbildung.

Am Donnerstag fand die Verbändeanhörung zum Referentenentwurf für eine bundeseinheitliche Pflegeassistenzausbildung statt. Einigkeit herrscht darüber, diese generalistisch auszurichten und nicht an den bisherigen 27 unterschiedlichen Länderregelungen für die Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildung festzuhalten. Wie lang die Ausbildung dauern sollte und wie sie zu finanzieren ist, sind allerdings Knackpunkte der Reform.

DPR: Gute Qualität funktioniert nicht mit einer 12-monatigen Ausbildung

Der Deutsche Pflegerat (DPR) appelliert an die Politik, die Ausbildungsdauer auf 24 Monate – eine Variante, die nicht im Entwurf auftaucht – festzulegen, "um einer Deprofessionalisierung der Pflege entgegenzuwirken" und die notwendige Durchlässigkeit im Pflegebildungssystem zu gewährleisten. Eine verkürzte Ausbildungsdauer von nur zwölf Monaten, wie im Entwurf alternativ zu 18 Monaten vorgesehen, reiche nicht aus, um die notwendigen pflegerischen Kompetenzen zu vermitteln. Das Einsatzfeld der Absolventen einer solch kurzen Ausbildung in der Pflege sei stark begrenzt. Dies widerspreche den Anforderungen einer modernen und professionellen Pflegepraxis. Eine verkürzte Ausbildung senke pflegerische Standards und mindere die Attraktivität des Pflegeberufs.

Den Zugang ohne Schulabschluss, wie es der aktuelle Entwurf vorsieht, lehnt der DPR ab. Die Berufsbezeichnung "Pflegefachassistentin", "Pflegefachassistent" oder "Pflegefachassistenzperson" sei zu verwenden. Diese Bezeichnungen entsprächen dem Anspruch an die pflegefachlichen Kompetenzen der künftigen auszubildenden Berufsgruppe.

BLGS: 18-monatige Variante als "tragfähiger Kompromiss"

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) und der Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS) stehen einer nur 12-monatigen Ausbildungsdauer ebenfalls kritisch gegenüber. Während der DBfK, wie der DPR, für eine über 24 Monate angelegte Ausbildung plädiert, ist für den BLGS die 18-monatige Variante "ein tragfähiger Kompromiss".

Diakonie und DEKV: Finanzierung auf breitere Schultern stellen

Eine zukunftsfähige Pflegeassistenzausbildung müsse 18 Monate dauern, argumentieren Diakonie Deutschland und Deutscher Evangelischer Krankenhausverband (DEKV). Die Ausbildung müsse umfassende Kenntnisse vermitteln, damit sich die Absolventen im qualifikationsgemischten Team einbringen könnten. Weil Patienten immer komplexere Erkrankungsbilder aufwiesen, ließen sich in einer 12-monatigen Ausbildung die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht vermitteln. Anzustreben sei, dass behandlungspflegerische Aufgaben wie subkutane Injektionen, Medikamentengabe, Kompressionsstrümpfe oder -verbände anlegen sowie Sauerstoffgabe in die Ausbildungs- und Prüfungsordnung übernommen werden. Klare Kompetenzen trügen zur Zufriedenheit mit der Arbeit bei – ein wichtiger Aspekt, um Mitarbeitende für die Pflege zu gewinnen und im Beruf zu halten, so Diakonie und DEKV. Die Finanzierung der Ausbildung werde durch einen Ausbildungsfonds auf breitere Schultern verteilt.

AOK: Länder sind bei Finanzierung in der Pflicht

Die Einführung einer 18-monatigen Ausbildung sei ein notwendiger Schritt, um den Anforderungen der Pflegeberufe gerecht zu werden und ein adäquates Kompetenzniveau zu gewährleisten, argumentiert der AOK-Bundesverband. Zur Finanzierung der Ausbildungskosten sehe der Referentenentwurf allerdings vor, über 219 Millionen Euro pro Ausbildungsjahr auf die gesetzlichen Krankenkassen und 14,6 Millionen auf die soziale Pflegeversicherung abzuwälzen. Das lehnt die AOK ab. Hier seien "eindeutig und vollumfänglich die Länder in der Pflicht".  

BKK: Ausbildungsumlage aus Eigenanteilen herausnehmen

Auch der BKK Dachverband kritisiert die Finanzierung scharf. Die Länder würden fast gänzlich von ihrer Finanzierungsverantwortung entbunden; stattdessen gehe sie ausschließlich zulasten der Pflegebedürftigen und Beitragszahlenden. Ausbildung sei aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und sei als solche auch von allen zu finanzieren. Mit dem jetzigen Entwurf würden Beitragszahlende und Pflegebedürftige zusätzlich mit den Kosten für die Ausbildung von Pflegeassistenzkräften belastet. Das gehe "in die völlig falsche Richtung", denn die gesamte Gesellschaft profitiere früher oder später von gut ausgebildeten Assistenzkräften. Die Ausbildungsumlage sei "endlich" aus den Eigenanteilen herauszunehmen, wie bereits im Koalitionsvertrag verabredet.

Die BKK positioniert sich für eine Ausbildungszeit von mindestens 18 Monaten, "damit die Assistenzkräfte genügend Know-how erlangen, um die Pflegefachkräfte im Arbeitsalltag wirklich zu entlasten".

bpa für 12-monatige Ausbildung

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) fordert eine einjährige Assistenzausbildung in der Pflege. Pflegeeinrichtungen müssten "am laufenden Band" Versorgungsanfragen ablehnen, vor allem weil das Personal fehle. Dabei gehe es längst nicht mehr nur um Fachkräfte. In dieser Krisensituation zähle jeder Monat. Eine 12-monatige Assistenzausbildung bringe schnelle dringend benötigte Kräfte in die Versorgung und spreche außerdem zusätzliche Bewerbergruppen an. Sie sei die "sinnvolle Antwort auf die aktuelle Situation".

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