Bislang existieren 27 unterschiedliche Länderregelungen für die Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildung – unübersichtlich für Ausbildungsinteressierte und Ausbildungsstätten. Deshalb will der Bund für Einheitlichkeit sorgen und gleichzeitig die Ausbildung für Interessierte attraktiver machen. So sollen Pflegeassistenzpersonen künftig zum Beispiel mehr Aufgaben übernehmen können, die heute teilweise noch Pflegefachpersonen erledigen. Das wiederum soll Pflegefachpersonen deutlich entlasten und die personelle Basis guter Pflege nachhaltig stärken.
Assistenzpersonal soll Pflegefachpersonen entlasten
Jüngst haben nun Bundesgesundheitsministerium und Bundesfamilienministerium einen 92-seitigen Referentenentwurf für eine bundeseinheitliche Pflegeassistenzausbildung vorgelegt.
Das ist die Berufsbezeichnung
Der Referentenentwurf sieht eine neue, generalistische Ausbildung zur Pflegefachassistenz vor. Diese berechtigt zur Berufsbezeichnung "Pflegefachassistentin", "Pflegefachassistent" oder "Pflegefachassistenzperson".
Dauer und Verkürzungsmöglichkeiten
Die reguläre Ausbildungsdauer beträgt 18 Monate, in Teilzeit bis zu 36 Monate.
Verkürzungsmöglichkeiten sind insbesondere bei beruflicher Vorerfahrung vorgesehen, zum Beispiel auf 12 Monate oder weniger.
Alternative: Pflegehilfeausbildung mit kürzerer Ausbildungszeit
Als Ergebnis regierungsinterner Beratungen wird im Entwurf eine alternative, zwölfmonatige Ausbildung vorgeschlagen, die zur Berufsbezeichnung "Pflegehelferin", "Pflegehelfer" oder "Pflegehilfeperson" führt. Diese verkürzte Ausbildung hat ein reduziertes Kompetenzprofil und befähigt zu Tätigkeiten mit entsprechend reduziertem Einsatzbereich. Eine endgültige Entscheidung zur Ausbildungsdauer und den dazugehörigen Regelungen soll nach den Rückmeldungen aus den Verbänden und ihrer für 8. August angesetzten Anhörung erfolgen. Pflegeverbände warnen allerdings vor einer zu kurzen Ausbildungsdauer und sehen die Ausbildungsqualität in Gefahr.
Zugangsvoraussetzungen
Grundvoraussetzung ist ein Hauptschulabschluss.
Eine Zulassung ohne Schulabschluss ist möglich, wenn die Pflegeschule eine positive Prognose für den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung stellt.
Inhalte und Aufbau
Die Ausbildung umfasst Pflichteinsätze in der
- stationären Langzeitpflege
- ambulanten Langzeitpflege
- stationären Akutpflege.
Der Aufbau der Ausbildung orientiert sich am Pflegeberufegesetz und ermöglicht eine verkürzte Qualifizierung zur Pflegefachperson.
Vergütung
Es besteht ein Anspruch auf eine "angemessene" Ausbildungsvergütung. Bisher erhielten nach Ministeriumsangaben nur rund die Hälfte der Auszubildenden eine Vergütung.
Einbeziehung fachlicher Empfehlungen
Für die Vorbereitung der bundesgesetzlichen Regelung haben beide Ministerien ein verfassungsrechtliches Gutachten zur Gesetzgebungskompetenz des Bunds in Auftrag gegeben. In einer Bund-Länder-Expertengruppe wurden zudem fachliche Empfehlungen zur inhaltlichen Ausrichtung und Struktur der neuen Pflegeassistenzausbildung erarbeitet. Die vorgeschlagene 18-monatige Ausbildung zur "Pflegefachassistentin", "Pflegefachassistent" oder "Pflegefachassistenzperson" folgt diesen Empfehlungen.
So geht es jetzt weiter
Nach der Verbändeanhörung am 8. August befasst sich das Bundeskabinett mit dem Gesetzentwurf. Dann folgen ein erster Durchgang im Bundesrat, eine erste, zweite und dritte Lesung im Bundestag, ein zweiter Durchgang im Bundesrat und schließlich die Verkündung im Bundesgesetzblatt. Erst danach tritt das Gesetz in Kraft. Exakte Termine für den weiteren Verlauf sind bislang noch nicht bekannt.