In einer Beschlussempfehlung an den Bundestag unterstützt der Petitionsausschuss Forderungen nach besseren Arbeitsbedingungen in der Pflege. Gleichzeitig verweist er allerdings auf eine Vielzahl von Maßnahmen, die zu diesem Thema schon umgesetzt oder in Planung seien. Jetzt sollen sich das Bundesgesundheitsministerium sowie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales damit befassen, wie dem Informationsdienst des Parlaments am Mittwoch zu entnehmen war.
Petition will mehr Wettbewerb um gute Ideen in der Pflege
Unter dem Motto "Mehr wert als ein Danke" hatte die öffentliche Petition Besserungen im Sozial-, Pflege- und Gesundheitssystem angemahnt sowie mehr Personal, realistische Fachquoten und angemessene Personalschlüssel in der Pflege verlangt. Mit der Unterfinanzierung und der personellen Unterbesetzung müsse Schluss sein. Ferner müsse es höhere Leistungsentgelte und mehr Wettbewerb um gute Ideen und Qualität in der Facharbeit geben. Rd. 53.000 Menschen hatten diese Petition unterzeichnet.
In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Petitionsausschuss nun auf zahlreiche Aktionen, die auf diese Ziele bereits einzahlten.
Angestoßene Maßnahmen für bessere Arbeitsbedingungen
Um eine Verbesserung der Finanzierung von Personalaufwendungen für Pflegeeinrichtungen zu erreichen, seien z. B. mit den Pflegestärkungsgesetzen Regelungen im Bereich des Vertrags- und Vergütungsrechts der sozialen Pflegeversicherung getroffen worden. Pflegeeinrichtungen hätten danach bei Zahlung von Gehältern bis zur Höhe von Tarif einen Anspruch auf eine vollständige Finanzierung dieser Aufwendungen. Sie seien in den Vergütungsverhandlungen entsprechend zu berücksichtigen und dürften nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden, schreibt der Ausschuss.
In der Altenpflege sei durch die Ergebnisse der Pflegemindestlohnkommission sichergestellt worden, dass ein jeweils nach Qualifikation differenzierter bundeseinheitlicher Mindestlohn in der Pflege gezahlt werde, "wodurch vor allem in den neuen Bundesländern und in ländlichen Gebieten die Löhne, auch für Pflegefachkräfte, im Durchschnitt zum Teil deutlich angehoben werden".
Bundesregierung soll Anliegen in weitere Gesetze einfließen lassen
Seit 2020 würden zudem die Pflegepersonalkosten aus den Entgelten des DRG-Systems ausgegliedert. Kosten für die unmittelbare pflegerische Versorgung am Bett würden den Krankenhäusern seitdem im Rahmen des Pflegebudgets vollständig erstattet. Anreizen, auf Kosten der Pflege zu sparen, solle mit der Einführung des Pflegebudgets die Grundlage entzogen werden.
Trotz der Vielzahl an Maßnahmen, Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern, hält der Ausschuss das mit der Petition zum Ausdruck gebrachte Anliegen für so bedeutsam, "dass es von der Bundesregierung in die Vorbereitung weiterer Gesetzentwürfe, Verordnungen und Initiativen einbezogen werden sollte", heißt es in der Beschlussempfehlung.