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Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege

Personalmangel bremst Reform

Der Bund verzichtet vorerst auf höhere Personalanhaltswerte in der stationären Langzeitpflege. Kritik kommt vom Pflegebündnis Mittelbaden.

Die Bundesregierung will die Personalanhaltswerte in der stationären Langzeitpflege vorerst nicht anheben. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung von Montag hervor. 

Dem Bericht zufolge sieht das Bundesgesundheitsministerium aktuell keine Möglichkeit, die Personalanhaltswerte oder eine bundeseinheitliche Mindestpersonalausstattung einzuführen. Als Begründung nennt die Regierung fehlende Kapazitäten auf dem Arbeitsmarkt.

Personalmangel bremst Reformen

Laut Bericht gelten Pflegefachpersonen weiterhin als Engpassberuf. Auch im Bereich der Assistenzkräfte bestehe eine erhebliche Lücke, konkrete statistische Daten dazu fehlten jedoch.

Die Einführung neuer Ausbildungswege – etwa im Rahmen des Pflegefachassistenzgesetzes ab 2027 – soll helfen, diese Situation perspektivisch zu verbessern. Kurzfristig sieht die Bundesregierung jedoch keine Spielräume für eine Ausweitung der Personalanhaltswerte.

Ziel bleibt laut Sozialgesetzbuch XI, die Personalbemessung regelmäßig zu überprüfen. Eine bundeseinheitliche Regelung soll grundsätzlich angestrebt werden, sei derzeit aber nicht umsetzbar.

Kritik an politischer Prioritätensetzung

Das Pflegebündnis Mittelbaden bewertet diese Linie kritisch. Der Zusammenschluss verweist darauf, dass mit dem Personalbemessungsverfahren (PeBeM) erstmals wissenschaftlich ermittelt worden sei, welche Personalausstattung notwendig ist.

"Pflegebedarf verschwindet nicht, weil Personal fehlt", sagte der Vorsitzende des Pflegebündnisses Mittelbaden, Peter Koch, am Dienstag.

Nach Einschätzung des Bündnisses werde der tatsächliche Bedarf politisch nicht konsequent umgesetzt. Stattdessen rückten wirtschaftliche und arbeitsmarktbezogene Einschränkungen in den Vordergrund.

Auswirkungen auf Versorgung befürchtet

Besonders kritisch bewertet das Pflegebündnis die Diskussion um Anpassungen im Personalbemessungsverfahren sowie mögliche Veränderungen bei Pflegegraden.

"Wer Pflegebedarf kleinrechnet, löst kein Problem – er verschiebt es auf Pflegebedürftige, Angehörige, Einrichtungen und Mitarbeitende", so Koch. 

Auch die Ausklammerung hauswirtschaftlicher Tätigkeiten aus dem Personalbedarf stellt Koch infrage, sofern keine gesicherte Finanzierung entsprechender Stellen erfolgt. Andernfalls drohten zusätzliche Belastungen für Pflegepersonal und Versorgungslücken.

Personalbemessung in der Langzeitpflege

Lesen Sie in der Juni-Ausgabe von Die Schwester | Der Pfleger mehr über die Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege. So ist das im Rahmen des PeBeM-Projekts entwickelte Qualifikationsmixmodell (QMM) eine der zentralen Arbeitsgrundlagen, um einen qualifikations- und kompetenzorientierten Personaleinsatz umzusetzen. Lesen Sie, wie das QMM den Personaleinsatz künftig stärker an Kompetenzen statt an starren Hierarchien ausrichten soll. Es ordnet Pflegeaufgaben systematisch Qualifikationsniveaus zu und zeigt, dass viele Tätigkeiten bislang nicht optimal verteilt sind.

Außerdem verdeutlichen drei Praxisberichte, warum die Umsetzung weniger ein Projekt als ein kontinuierlicher Lern- und Entwicklungsprozess ist.

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