Der Deutsche Pflegerat (DPR) hat ein Positionspapier zur Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege veröffentlicht. Es soll Orientierung in der Umsetzung der Personalbemessung (PeBeM) bieten, heißt es in einer Mitteilung von Dienstag. Denn diese sei „komplex“ und die Bedingungen des Modellprojekts sowie die Realität im Regelbetrieb klafften „weit auseinander“.
Die „PeBeM“-Studie bezieht sich auf ein Projekt zur Entwicklung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen in Deutschland. Ziel des Personalbemessungsverfahrens ist es, mehr Personal – insbesondere Assistenzkräfte – zur Verfügung zu haben und die Mitarbeitenden nach ihren Kompetenzen und Qualifikationen gezielt einzusetzen. Im Rahmen eines Ende vergangenen Jahres abgeschlossenen Modellprojekts nach § 8 Abs. 3b SGB XI wurden in zehn Einrichtungen Konzepte für einen qualifikations- und kompetenzorientierten Personaleinsatz erprobt.
Außerdem bestehe die Gefahr, „dass die berufliche Pflege zu stark nach Effizienz organisiert wird.“ Sie dürfe aber nicht „auf standardisierte Einzelleistungen“ reduziert werden. Im Fokus einer bedarfsgerechten Pflege müssten Beziehungsgestaltung sowie die individuelle Abstimmung der pflegerischen Versorgungsbedarfe und der pflegefachlichen Verantwortung stehen.
Warnung vor „schleichenden Absenkung der Fachlichkeit"
Der DPR warnt in seiner Mitteilung vor „einer schleichenden Absenkung der Fachlichkeit und einer Deprofessionalisierung der Pflege“: Fehlten qualifizierte Pflegefachassistentinnen und -assistenten oder blieben deren Rollen und entsprechende Zuständigkeiten in der pflegerischen Versorgung unklar, „droht eine Delegation von Aufgaben an diese, ohne dass die nötige Qualifikation für deren Übernahme gesichert ist.“ Darüber hinaus seien akademisch qualifizierte Pflegefachpersonen bislang nicht systematisch in das neue Verfahren eingebunden. Sie müssten allerdings für eine bedarfsgerechte, evidenzbasierte pflegerische Versorgung „unbedingt einbezogen werden“, fordert der DPR. Die Umsetzung der neuen Personalbemessung müsse „fachlich tragfähig“ sein „und die Versorgung“ sichern, unterstrich DPR-Präsidentin Christine Vogler.
Das komplette Positionspapier gibt es zum Herunterladen auf der Website des DPR.
In der Juni-Ausgabe von Die Schwester | Der Pfleger widmen wir uns mit einer umfangreichen Berichterstattung dem Thema Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege.