PeBeM ist seit dem 1. Juli 2023 geltendes Recht und entfaltet bereits eine deutliche Steuerungswirkung, begründet aber keine unmittelbare Pflicht jeder vollstationären Pflegeeinrichtung, die Personalanhaltswerte nach § 113c SGB XI sofort vollständig umzusetzen. Allerdings: PeBeM ist kein bloß freiwilliges…