• 26.05.2026
  • Management
Umsetzung von PeBeM

Pflicht mit Spielraum

PeBeM ist geltendes Recht, wird aber je nach Bundesland unterschiedlich umgesetzt. Einrichtungen müssen sich an Vorgaben orientieren – mit Spielraum in der Praxis.

Die Schwester Der Pfleger

Ausgabe 6/2026

Seite 73

Vollstationäre Pflegeeinrichtungen müssen sich an den neuen Vorgaben des § 113c SGB XI orientieren – doch die Umsetzung ist föderal geprägt und unterschiedlich weit fortgeschritten.

 

PeBeM ist seit dem 1. Juli 2023 geltendes Recht und entfaltet bereits eine deutliche Steuerungswirkung, begründet aber keine unmittelbare Pflicht jeder vollstationären Pflegeeinrichtung, die Personalanhaltswerte nach § 113c SGB XI sofort vollständig umzusetzen. Allerdings: PeBeM ist kein bloß freiwilliges…

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