Der Katholische Krankenhausverband Deutschlands (kkvd) und der Deutsche Caritasverband haben in einer gemeinsamen Stellungnahme die vom Bundesgesundheitsministerium geplante Ausweitung der bisherigen Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) im Krankenhaus kritisiert.
Fokus nicht auf Sanktionierung der Krankenhäuser legen
Die Personaluntergrenzen seien nicht evidenzbasiert, erhöhten einseitig die Belastungen der Krankenhäuser durch Dokumentation und zwängen sie zu einer nicht zielführenden Personalplanung.
Grundsätzlich sei zwar eine angemessene Personalausstattung in der Pflege unabdingbar. Allerdings dürfe dabei nicht die Sanktionierung der Krankenhäuser im Vordergrund stehen, sondern eine verbesserte Pflegequalität.
Um eigenständig und bedarfsgerecht entscheiden zu können, welches Personal mit welcher Qualifikation zur pflegerischen, medizinischen und therapeutischen Patientenversorgung eingesetzt werde, müssten die Krankenhäuser einen angemessenen Gestaltungsspielraum erhalten. Dabei sei die regionale Spezifität eines Krankenhauses relevant. So spielten soziales Umfeld, lokale Angebote auf dem Arbeitsmarkt sowie die demografische Bevölkerungsstruktur eine wichtige Rolle.
Pflegepersonaluntergrenzen als Hindernis für gute Pflege
Die nach § 137i SGB V vorgesehenen "starren, aufwändigen und bürokratischen Pflegepersonaluntergrenzen" bildeten hingegen aufgrund ihrer "mangelhaften Datengrundlage" die Versorgungsbedarfe in Krankenhäusern nicht ab. Sie seien nicht geeignet, die Pflegequalität zu erhöhen, sondern erschwerten oder verhinderten vielerorts sogar gute Pflege.
In der Stellungnahme aus der Vorwoche heißt es:
"Wir fordern, keine weiteren pflegesensitiven Bereiche auszuweisen und stattdessen eine Personalbemessung zu etablieren, die für eine angemessene Personalausstattung sorgt und die Versorgungsqualität sicherstellt, indem sie den Personaleinsatz am Pflegebedarf ausrichtet."
kkvd und Caritas setzten sich seit Jahren dafür ein, Vorgaben zur Personalausstattung in den Krankenhäusern auf Grundlage des konkreten Pflegebedarfs zu treffen. Dafür sei ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren zu entwickeln, dass auf der Pflegepersonalregelung (PPR 2.0) aufbaue. Für den Übergang sei mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz die PPR 2.0 als Personalbemessungsinstrument vollständig einzuführen und die PpUG zu ersetzen.