In Baden-Württemberg laufen aktuell 454 Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Das hat eine aktuelle Abfrage des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration bei den Gesundheitsämtern im Land ergeben, wie das Ministerium am vergangenen Freitag bekannt gab.
Die Verfahren liefen gegen Beschäftigte in der Pflege, die trotz behördlicher Aufforderung noch keinen Impf- oder Immunitätsnachweis vorgelegt haben. Das Land rechne mit noch weiteren Bußgeldverfahren. Erste Bußgelder – 250–300 Euro – seien bereits verhängt worden.
Rund 23.000 Nachweise fehlen noch
Mehr als 37.000 Pflegepersonen hätten die Gesundheitsämter aufgefordert, entsprechende Nachweise vorzulegen. In gut 13.000 Fällen habe die Aufforderung gewirkt: So haben laut einer Veröffentlichung des Sozialministeriums 8.171 Beschäftige einen Impf-, 4.643 einen Genesenennachweis vorlegt. 460 haben eine Impfserie begonnen. Weitere 1.481 Pflegende gaben medizinische Gründe gegen eine Impfung an.
Die Gesundheitsämter betrachteten im Sinne der Kontrolle der Impfpflicht jeden Fall einzeln, so das Ministerium weiter. Zunächst werde versucht, die Betroffenen von der Maßnahme zu überzeugen. Erfolge bei diesen kein Umdenken, könne das jeweilige Gesundheitsamt Betroffenen das Betreten der Einrichtung und die dort ausgeübte Tätigkeit untersagen. Auch ein Bußgeld sei möglich und hänge wiederum vom jeweiligen Einzelfall ab.
Das Infektionsschutzgesetz gibt einen Bußgeldrahmen von bis zu 2.500 Euro vor. Kliniken befürchten im Zuge der einrichtungsbezogenen Impfpflicht einen Personalmangel und eine nicht ausreichende Versorgung von Patienten.
Der Bundestag hatte das Infektionsschutzgesetz Ende 2021 mit großer Mehrheit verabschiedet. Seit 16. März gilt eine Impfnachweispflicht für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs.