Zum 1. Februar 2021 sind 4 neue Pflegepersonaluntergrenzen für Krankenhäuser in Kraft getreten. Damit gelten diese Mindestgrenzen nun insgesamt für 12 pflegesensitive Bereiche.
Neu sind Personalvorgaben für
- Allgemeine Chirurgie
- Innere Medizin
- Pädiatrie
- Pädiatrische Intensivmedizin.
Die Vorgaben gelten wie im Referentenentwurf im Oktober 2020 definiert.
"Mit den neuen Untergrenzen für Pflegepersonal ist in ca. 70 Prozent aller bettenführenden Abteilungen eine pflegerische Mindestversorgung vorgeschrieben", sagte der Vorstand beim GKV-Spitzenverband, Stefanie Stoff-Ahnis, am Montag.
Aktuell gelten alle 12 der definierten Pflegepersonaluntergrenzen
Seit 2019 gelten Pflegepersonaluntergrenzen bereits für Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie und Unfallchirurgie. 2020 kamen Untergrenzen hinzu für Herzchirurgie, Neurologie, neurologische Frührehabilitation und neurologische Schlaganfalleinheit.
Aufgrund der Corona-Pandemie kam es im vergangenen Jahr zu einer befristeten Aussetzung der Untergrenzen. Diese ist seit Februar aufgehoben. Aktuell gelten somit alle 12 der definierten Pflegepersonaluntergrenzen.
"Pflegepersonaluntergrenzen sind lediglich die absolute Mindestgrenze, um Patientengefährdung zu vermeiden. In Schulnoten gesprochen eine knappe '4' – gerade noch versetzt. Unser Ziel ist selbstverständlich eine gute Versorgung, keine schwach ausreichende. Pflegekräfte werden zwar von den Krankenhäusern eingestellt, aber bezahlt werden sie komplett durch die gesetzliche Krankenversicherung. Handeln müssen die Klinikmanager. Das Geld wird von den Krankenkassen zur Verfügung gestellt."
Das betonte Stoff-Ahnis und ergänzte:
Wenn Krankenhäuser, die Pflegepersonaluntergrenzen-Anforderungen während der Corona-Pandemie nicht erfüllen könnten, seien "Sanktionen über die Verordnung und auch über unsere Vereinbarungen mit den Selbstverwaltungspartnern ausgeschlossen".